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Erziehungszeit beantragen - das sollten Sie beachten

Erziehungszeit ist für das Kind wichtig.
Erziehungszeit ist für das Kind wichtig. © Helene Souza / Pixelio
Sie erwarten ein Baby und möchten die Erziehung Ihres Kindes selbst durchführen und das Kind nicht möglichst schnell in eine Kindertagesstätte geben? Dann sollten Sie Erziehungszeit beantragen.

Was Erziehungszeit bedeutet

Die Erziehungszeit - auch unter dem Begriff Elternzeit bekannt - wurde vom Gesetzgeber erschaffen und definiert sich wie folgt:

  • Alle Eltern - sowohl die Väter als auch die Mütter - haben Anspruch auf eine Erziehungszeit, die von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr läuft. Somit können Sie maximal drei Jahre Erziehungszeit beantragen.
  • Nach Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber dürfen von diesen drei Jahren 12 Monate auch erst später (also nach dem 3. Lebensjahr) genommen werden, und zwar bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Erziehungszeit ist die Tatsache, dass die Eltern ihr Kind selbst erziehen.

Was bei der Erziehungszeit zu beachten ist

Wenn Sie Erziehungszeit beantragen möchten, dann sollten Sie hierbei einiges beachten:

  • Sie können die drei Jahre, die Sie als Erziehungszeit beantragen können, zwischen sich und Ihrem Partner aufteilen.
  • Für 14 Monate dieser Erziehungszeit können Sie Elterngeld beantragen. Dieses Geld stellt einen staatlichen Zuschuss dar und muss - abhängig vom Bundesland - in einer besonderen Behörde beantragt werden.
  • Diese 14 Monate können Sie ebenfalls unter sich und Ihrem Partner aufteilen, wenn einer der Eltern mindestens zwei Monate in Anspruch nimmt. Beispiel: Die Mutter möchte 12 Monate Elterngeld beantragen. Damit die 14 Monate bezahlt werden, muss der Vater ebenfalls zwei Monate in Elternzeit gehen.
  • Beide Elternteile dürften auch gleichzeitig für die 14 Monate Elterngeld beantragen, wenn beide gleichzeitig in Erziehungszeit gehen. Hierbei würde aber das Elterngeld pro Person und pro Monat halbiert werden, sodass letztendlich der gleiche Zuschuss ausgezahlt wird.
  • Nach diesen 14 Monaten erhalten Sie leider keinen staatlichen Zuschuss mehr, was bedeutet, dass Sie bis zum Ende der Erziehungszeit kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber beziehen.
  • Der Arbeitsvertrag ruht während der Erziehungszeit. Sobald die Erziehungszeit beendet ist, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten. Es besteht leider kein Anspruch auf den Arbeitsplatz, den Sie vor der Erziehungszeit hatten.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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