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Exekutive - Definition und Beispiele

Das Reichtagsgebäude in Berlin ist ein wichtiger Sitz der Exekutive.
Das Reichtagsgebäude in Berlin ist ein wichtiger Sitz der Exekutive. © Jörg_Sabel / Pixelio
Deutschland als demokratischer Staat setzt auf Gewaltentrennung. Exekutive, Judikative und Legislative sind voneinander unabhängig, damit keine der drei Gewalten eine Vormachtsstellung einnehmen kann. Der folgende Artikel versucht anschaulich, für den Begriff "Exekutive" eine Definition festzulegen. Anhand einiger Beispiele können Sie leicht nachvollziehen, wie die Exekutive in einem Staat aufgebaut ist und wie sie arbeitet.

Um für den Begriff "Exekutive" eine Definition zu finden, muss dieser zunächst von den Begriffen "Judikative" und "Legislative" abgegrenzt werden. Es handelt sich dabei um die wichtigsten Pfeiler staatlicher Macht und Ordnung.

Was bedeutet Exekutive? Eine Definition

  • Um für den Begriff "Exekutive" eine Definition festzulegen, muss man zunächst wissen, dass ein demokratischer Staat wie Deutschland über drei wichtige Pfeiler staatlicher Macht verfügt, nämlich die Exekutive, die Legislative und die Judikative.
  • Die Staatsgewalt ist demnach auf diese drei Staatsorgane verteilt. Um die Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit eines Landes zu sichern, sind Legislative, Exekutive und Judikative voneinander getrennte Gewalten. Dies führt zu einer gewollten Machtbegrenzung und verhindert, dass sich Diktaturen entwickeln können. Die Basis für die Gewaltenteilung ist das deutsche Grundgesetz.
  • Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt.  In Deutschland gehört zur Exekutive die Bundesregierung sowie die Administrative (Verwaltung), zum Beispiel die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

So funktioniert die Exekutive in Deutschland: einige praktische Beispiele

  • Die drei Staatsorgane Deutschlands überwachen sich mithilfe ihrer ausführenden Organe gegenseitig. Die Exekutive sorgt als vollziehende Gewalt dafür, dass von der Legislative festgelegte Gesetze eingehalten werden. Die Exekutive wird also durch Gesetze legitimiert.
  • Wenn die Regierung neue Gesetze beschließt (Legislative), so sorgen Verwaltungsorgane wie Behörden dafür, dass diese dem Bürger mitgeteilt werden (Exekutive). Für die Einhaltung dieser Gesetze bzw. für die Bestrafung bei Nichteinhaltung sorgen Gerichte (Judikative).
  • Im deutschen Grundgesetz verankert ist das sogenannte Misstrauensvotum. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag (also die Legislative) Zweifel an der Arbeit der obersten exekutiven Instanz (in Deutschland der Bundeskanzler) hat, so kann diesem das Vertrauen entzogen werden. In diesem Fall finden Neuwahlen statt.
  • Im Dritten Reich gab es keine Gewaltenteilung. Die gesamte staatliche Macht wurde von einer Person ausgeübt. Es gab keine Kontrollorgane und somit auch keinerlei Möglichkeiten der Machtbegrenzung. In einer Demokratie herrscht jedoch das Volk, indem es selbst bestimmt, wer als Regierung eingesetzt wird. Politische Ämter werden aus diesem Grund nur für einen bestimmten Zeitraum besetzt. Ist diese Zeit verstrichen, ist keine Wiederwahl möglich und das entsprechende Amt wird von einer neuen Person übernommen.
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