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Fahrerflucht bei Bagatellschaden - was tun?

Auch Bagatellschäden sind feststellungspflichtig.
Auch Bagatellschäden sind feststellungspflichtig.
Nichts wie weg? Keine gute Idee! Auch wenn es nur ein Bagatellschaden ist, bleibt es Fahrerflucht. Um sich nichts vorwerfen zu lassen, sollten Sie wissen, was zu tun ist. Gehen Sie davon aus, dass Sie fast immer beobachtet werden.

Sie kennen den § 142 Strafgesetzbuch? Dort geht es um die Fahrerflucht. Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursacht haben, sind Sie verpflichtet, am Tatort eine angemessene Zeit zu warten und die Feststellung Ihrer Tatbeteiligung und Ihrer Person zu ermöglichen. Tun Sie dieses nicht, begehen Sie Fahrerflucht und machen sich strafbar.

Bagatellschaden ist Einschätzungssache

  • Der Tatbestand ist ausgesprochen vielgestaltig und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
  • Ein Bagatellschaden ist als Personenschaden allenfalls dann belanglos und stellt keinen Unfall im Sinne des Strafgesetzbuches dar, wenn es zu geringfügigen Hautabschürfungen kommt oder eine Person stolpert oder hinfällt, allgemein aber dort, wo der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung beginnt.
  • Bei Sachschäden wird die Geringfügigkeit bei ca. 25 € (Vorsicht: Risiko der Fehleinschätzung ist groß) angesetzt und allgemein (unter Umständen auch unterhalb von 25 €) dort, wo Schadensersatzansprüche vernünftigerweise und üblicherweise gerechtfertigt erscheinen. Beachten Sie, dass ein Geschädigter immer dazu neigt, auch einen Bagatellschaden höher anzusetzen, als er vielleicht tatsächlich ist. Damit begeben Sie sich auf Glatteis und streiten über die Schadenshöhe.

Fahrerflucht gibt es in drei Alternativen

  • Die Tathandlungen bei Fahrerflucht bestehen darin, dass Sie sich vom Unfallort entfernen, ohne die Feststellung Ihrer Tatbeteiligung und Ihrer Person zu ermöglichen oder dass Sie sich vor Ablauf der Wartefrist oder auch nach Ablauf einer Wartezeit vom Unfallort entfernt haben.
  • In der ersten Alternative, in der Sie sich vom Unfallort entfernen, ist davon auszugehen, dass eine feststellungsbereite Person vorhanden ist und Sie insbesondere dem Unfallgegner die Möglichkeit verwehren, Ihre Tatbeteiligung festzustellen.
  • Sind keine feststellungsbereiten Personen am Tatort, sind Sie verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten. Es genügt nicht, Ihre Visitenkarte zu hinterlassen. Die Angemessenheit der Wartezeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Danach sind Art und Höhe des Schadens, Tageszeit, Witterungsverhältnisse und Wahrscheinlichkeit des Erscheinens feststellungsbereiter Personen zu berücksichtigen.
  • Die Wartezeit kann minimal sein, etwa bei einer unbedeutenden Beschädigung eines vor dem Haus abgestellten Fahrzeuges eines Nachbarn oder bei geringfügiger Fremdbeschädigung von unter 150 €. Bei einem Sachschaden von 750 € wurde eine Wartezeit von 15 Minuten jedenfalls für nicht ausreichend erachtet.

Nutzen Sie die Gunst des Gesetzes

  • Immerhin: Sie werden nach einer Fahrerflucht nicht mehr oder milder bestraft, wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall, allerdings nur außerhalb des fließenden Verkehrs (Parkschaden), freiwillig die erforderlichen Feststellungen nachträglich ermöglichen. Dabei darf es sich nicht um einen Personenschaden handeln und der eingetretene Schaden sollte ca. 1500 € nicht übersteigen.
  • Auch nach Erfüllung einer gewissen Wartezeit sind Sie verpflichtet, Ihre Tatbeteiligung zu offenbaren. Sie müssen dazu den Geschädigten oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle informieren. Es genügt nicht, den Unfall nur Ihrer Versicherung mitzuteilen. Am sichersten fahren Sie in diesen Fällen wohl mit der Polizei.
  • Riskieren Sie nicht, den Unfall nicht zu melden, nur weil Sie glauben, es habe Sie niemand beobachtet. Vor allem im öffentlichen Verkehr müssen Sie immer damit rechnen, in irgendeiner Ecke zwei wachsame Augen den Vorgang wahrgenommen und sich Ihr Kennzeichen notiert haben.
  • Nutzen Sie also die Möglichkeiten des Gesetzes und vermeiden Sie jegliches Risiko, sich strafbar zu machen. Lassen Sie sich bei Bedarf anwaltlich umgehend beraten. Verlieren Sie keine Zeit!
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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