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Fahrgeld vom Arbeitsamt erstattet bekommen - so geht's

Beantragen Sie Fahrgeld beim Arbeitsamt.
Beantragen Sie Fahrgeld beim Arbeitsamt.
Sie möchten beim Arbeitsamt Fahrgeld beantragen? Für verschiedene Fahrten werden die Kosten dafür übernommen. Stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag.

Für welche Fahrten gibt es Fahrgeld?

  • Fahrkosten gehören beim Arbeitsamt zu den Weiterbildungskosten. Die Höhe der Kosten, die übernommen werden können, ist abhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Es können öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, oder der eigene Pkw. Es gibt auch die Möglichkeit einer Mitfahrgelegenheit. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (sogenannte tägliche Pendelfahrten) werden vom Arbeitsamt gefördert.
  • Bei einer auswärtigen Unterbringung, welche jedoch berufsbedingt ist, und für die jeweilige An- und Abreise einer monatlichen Familienheimfahrt, wird Fahrgeld genehmigt.
  • Fahrgeld vom Arbeitsamt können auch bei Weiterbildungsmaßnahmen, die vom Arbeitsamt gefördert werden, beantragt werden.
  • Für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Bewerbungsgesprächen zahlt das Arbeitsamt auch ein Fahrgeld.
  • Bei Einladungen vom Arbeitsamt, können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrkosten erstattet werden.

Wie rechnet das Arbeitsamt?

  • Fahrkosten werden in der Höhe erstattet, die bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, laut Fahrschein tatsächlich entstehen.
  • Bei Benutzung eines eigenen Pkw wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Diese beläuft sich auf 0,20 € pro gefahrenen vollen Kilometer. Jedoch werden höchstens pro Tag 130,00 € und monatlich 476,00 € gezahlt.

Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenerstattung beim Arbeitsamt immer vor Reiseantritt bzw. Arbeitsantritt.

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