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Fahrrad gefunden - was tun?

Ein gefundenes Fahrrad gehört ins Fundbüro.
Ein gefundenes Fahrrad gehört ins Fundbüro.
Fahrräder sind Wertobjekte, deshalb werden nur selten welche gefunden. Die meisten Fahrradbesitzer sichern ihre Räder mit Schlössern gegen Diebstahl, doch was passiert, wenn ein Fahrrad ungesichert offenbar herrenlos ist?

Fahrräder werden nicht einfach vergessen oder verloren, meist werden sie gestohlen. Deshalb wird bei einem gefundenen Fahrrad in der Regel auch die Polizei eingeschaltet, um den rechtmäßigen Besitzer zu ermitteln.

Wann ein Fahrrad als herrenlos gilt

  • Wer sein Fahrrad ungesichert abstellt, riskiert, dass ein Passant im Vorbeigehen einfach zugreift und sich aufs Rad schwingt. Diese Art des Diebstahls ist nicht gut überlegt, sodass der Dieb später oftmals ein schlechtes Gewissen bekommt und das Rad an anderer Stelle zurücklässt, wo es dann gefunden wird.
  • Einfach mit nach Hause nehmen dürfen Sie ein Fundrad nicht. Gehen Sie zur Polizei oder zum Fundbüro, wo man die Fundsache registrieren und Sie als Finder eintragen wird. Ihnen stehen fünf Prozent des Fundwertes als Finderlohn zu. Man wird sofort überprüfen, ob das Rad gestohlen gemeldet wurde.
  • Sofern sich der Besitzer meldet, kann er das Rad im Fundbüro abholen. Meldet sich niemand, wird es in der Regel zugunsten der Gemeinde versteigert. Nach Ablauf von sechs Monaten können Sie jedoch auch selbst Ansprüche an Ihrem Fund anmelden.

So kommt das gefundene Rad wieder an den Besitzer

  • Ergreifen Sie die Initiative und legen Sie in Ihrem Wohnumfeld Zettel mit der Beschreibung des gefundenen Rades aus, eventuell erkennt der Besitzer es wieder.
  • Viele der Geschädigten suchen auch auf eigene Faust nach ihren Rädern. Halten Sie also die Augen offen, vielleicht sehen Sie eine Suchanzeige, die auf das von Ihnen gefundene Fahrrad passt.
  • Zusätzlich können Sie nach dem Fahrrad auf der Internetseite fahrrad-gestohlen.de fahnden. Unter Umständen hat es der Besitzer dort ausgeschrieben.

Wer ein gefundenes Fahrrad einfach behält, macht sich der Fundunterschlagung schuldig.

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