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Fahrraddiebstahl anzeigen - so geht's

Achten Sie immer darauf, Ihr geliebtes Fahrrad angemessen zu sichern.
Achten Sie immer darauf, Ihr geliebtes Fahrrad angemessen zu sichern. © Dieter_Schütz / Pixelio
Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie dies unbedingt zur Anzeige bringen. Nur so haben Sie eine Chance, Ihr Fahrrad wiederzusehen. Wie Sie den Fahrraddiebstahl richtig anzeigen und was Sie zusätzlich noch tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie Sie den Fahrraddiebstahl bei der Polizei anzeigen können

  • Schon bevor Ihr Fahrrad gestohlen wird sollten Sie für den Fall der Fälle vorsorgen. Ein geeignetes Schloss ist dabei sicherlich auch für Sie selbstverständlich. Denken Sie aber noch an andere Details: Die Rahmennummer sollten Sie sich unbedingt aufschreiben, damit Ihr Fahrrad auch eindeutig identifiziert werden kann. Zusätzlich ist ein Foto Ihres Fahrrads nach einem Fahrraddiebstahl immer hilfreich.
  • Wenn Sie ein teures Fahrrad besitzen, kann es auch sinnvoll sein, die Gefahr des Fahrraddiebstahls in Ihrer Hausratversicherung mit einzuschließen. Beachten Sie hierbei, dass es sich um eine Neuwertversicherung handelt. Die Versicherungssumme sollte also dem tatsächlichen Wert eines baugleichen Fahrrads beim Händler entsprechen.
  • Generell können Sie die Anzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Wenn Sie Unterlagen haben, ist es sinnvoll, wenn Sie diese zur Polizei mitnehmen. Einen Termin müssen Sie dafür nicht vereinbaren.
  • Noch schneller geht es, wenn Sie Ihre Anzeige online aufgeben. Dafür gibt es für jedes Bundesland eine eigene Internetseite. Geben Sie dafür bei Google einfach "Anzeige", Ihr Bundesland und Polizei an, so finden Sie die richtige Homepage und können den Fahrraddiebstahl mit wenigen Minuten Zeitaufwand anzeigen.

Was Sie noch tun können, wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde

  • Erst einmal Ruhe bewahren. Wenn das Fahrrad bereits gestohlen wurde, können Sie nichts weiter tun, als in Ruhe die nächsten Schritte zu überlegen. Wenn Sie über eine Hausratversicherung verfügen, sollten Sie den Versicherer telefonisch über den Diebstahl informieren. Achtung: Damit der Schadenfall bearbeitet wird, ist es zwingend notwendig, dass Sie den Fahrraddiebstahl angezeigt haben oder noch umgehend anzeigen.
  • Es passiert immer wieder, dass der Dieb das Fahrrad zwar nutzt, dann aber unbeachtet stehen lässt. Daher kann es sich lohnen, wenn Sie die Fundbüros in Ihrer Stadt anrufen und danach fragen, ob ein Fahrrad abgegeben wurde, was Ihrer Beschreibung entspricht.
  • Zuletzt bleibt noch eins: Halten Sie die Augen offen und bringen Sie, sofern sich der Aufwand bei Ihrem Fahrrad lohnt, Handzettel an. Es ist niemals ausgeschlossen, dass es Zeugen für den Diebstahl gibt oder dass das Fahrrad aufgefunden wird. Dabei kann es auch hilfreich sein, wenn Sie einen Finderlohn in Aussicht stellen.
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