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Fahrraddiebstahl der Versicherung melden - so geht's

Fahrraddiebstahl konfrontiert den Besitzer mit Bürokratie.
Fahrraddiebstahl konfrontiert den Besitzer mit Bürokratie.
Der Schreck ist groß: Sie kommen aus einem Geschäft und Ihr Fahrrad steht nicht mehr da. Damit Sie der Versicherung den Fahrraddiebstahl melden können, ist der Weg zur Polizei notwendig.

Fahrraddiebstahl ist ein häufiges Delikt

  1. Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, gehen Sie als Erstes zur Polizei. Um den Schaden der Versicherung melden zu können, benötigen Sie die Diebstahlsanzeige.
  2. Wenn Sie die Anzeige vorliegen haben, informieren Sie umgehend Ihren Versicherungsvertreter. Häufig können Sie heute einen Schaden, auch bei Fahrraddiebstahl, online melden.
  3. Sie benötigen die Quittung vom Fahrradkauf, um den tatsächlichen Besitz vor dem Fahrraddiebstahl nachweisen zu können.
  4. Grundlage der Schadenregulierung ist der Versicherungsvertrag für Ihre Hausratversicherung.

Den Diebstahl unverzüglich melden

Als Versicherungsnehmer ist es Ihre Pflicht, einen Schaden unverzüglich zu melden. Das gilt natürlich auch bei Fahrraddiebstahl.

  • Die Versicherungsbedinungen und die Klauseln, die Ihrem Vertrag zu Grunde liegen, regeln die Schadensbegleichung. Häufig führt ein Fahrraddiebstahl zu einem bösen Erwachen bei den Versicherungsnehmern.
  • Versicherungsbedingungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Das Bedingungswerk von 1974 sieht zum Beispiel noch einen automatischen Einschluss von Fahrrädern bis zu einem damaligen Gegenwert von 500 DM vor.
  • Die Bedingungen ab 1984 schließen Fahrräder nur noch als extra Baustein in die Hausratversicherung ein. Diese Klausel gilt heute noch.
  • Der Standardversicherungsvertrag sieht einen Diebstahlschutz nur in der Zeit zwischen sechs und 22 Uhr von der Straße oder aus einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller vor. Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass das Fahrrad ordnungsgemäß angeschlossen war.

Wenn Sie Wert auf eine Absicherung rund um die Uhr wünschen, müssen Sie das ebenfalls gegen Aufpreis gesondert abgesichern.

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