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Fahrtkosten pro Kilometer - so stellen Sie eine Kilometerpauschale in Rechnung

So bekommen Sie Ihr Fahrtgeld wieder.
So bekommen Sie Ihr Fahrtgeld wieder.
Wer täglich einen längeren Weg auf Arbeit hat, weiß, dass dies auf Dauer viel Geld kosten kann, denn Benzin ist heutzutage teuer. Sie haben aber die Möglichkeit, dem Finanzamt diese Kosten in Rechnung zu stellen. Hierbei werden die Fahrtkosten pro Kilometer berechnet. Doch wie geht man diesen Schritt richtig an? Wenn auch Sie mit Ihrem Fahrzeug von zu Hause auf Arbeit pendeln müssen, dann ist dieser Artikel der richtige für Sie. Man muss nicht auf seinen Fahrtkosten sitzen bleiben.

Sicher haben Sie schon davon gehört, dass man das Geld, welches mit beispielsweise dem Auto auf dem Weg zur Arbeit verfahren wird, zurückbekommen kann. Dies geht über das Finanzamt und funktioniert, wenn Sie die nötigen Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. In der folgenden Beschreibung können Sie nachlesen, wie man die Kilometerpauschale in Rechnung stellen und somit viel Geld sparen kann. Vorher möchten Sie sicher wissen, was denn genau die Kilometerpauschale - auch als "Pendlerpauschale" bezeichnet - ist.

Die Pendlerpauschale - was ist das eigentlich?

  • Wie der Name schon vermuten lässt, können alle Leute, die täglich auf Arbeit pendeln müssen, diese Pauschale beim Amt angeben. Man kann die Fahrkosten dann als Werbungskosten absetzen.
  • Dies sollten Sie wissen: Nicht jeder Pendler darf diese Fahrtkosten-Regel geltend machen. Nur, wer mindestens zwanzig Kilometer pro Tag zurücklegen muss, kann von diesem Vorteil Gebrauch machen.
  • Wer mit dem Auto fährt, kann je geleisteten Kilometer bis zu 30 Cent berechnen. Dabei wird Maß am kürzesten Weg zur Arbeitsstelle genommen. Übrigens, pro Mitfahrer bekommt man 2 Cent zusätzlich.

Fahrtkosten pro Kilometer - so berechnen Sie Ihre Kosten

  1. Sie benötigen erst einmal die Zahl der Tage, an denen Sie arbeiten waren, zum Beispiel 300 Tage (Urlaub und Krankheitstage zählen nicht).
  2. Jetzt multiplizieren Sie die Anzahl der Tage mit den gefahrenen Kilometern pro Tag. Wenn Sie jeweils also 30 Kilometer zurückgelegt haben, rechnen Sie nun 300 (Tage) mal 20 (Kilometer je Arbeitstag) = 6000 Kilometer.
  3. Da man ja 0,30 Euro bekommt, rechnen Sie nun 6000 mal 0,3. Das Ergebnis lautet 1800 Euro. Diesen Wert bekommen Sie jedoch nicht vom Amt zurück, stattdessen wird dieser von den Steuern abgezogen.

Die Pauschale beim Finanzamt angeben

  1. Nehmen Sie sich das Formular für Ihre Einkommensteuer zur Hand. Sie benötigen die Anlage "N".
  2. Werfen Sie einen Blick auf die Zeilen 71 bis 75, um die Werbungskosten anzugeben.
  3. Als steuerfreie Einnahmen in den Werbungskosten geben Sie die Bezeichnung "Kilometerpauschale" an.
  4. Notieren Sie auch die berechnete Summe - in diesem Beispiel sind es die 1800 Euro.

Sie sehen, die Angabe der Fahrtkosten als Werbungskosten lohnt sich in jedem Fall. Wichtig ist nur, dass Sie auch die Anforderungen erfüllen, also mindestens 20 km am Tag zu fahren haben.

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