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Fahrtkostenerstattung beim Arbeitsamt für ein anderes Bundesland beantragen

Fahrtkosten sind nicht billig.
Fahrtkosten sind nicht billig.
Wenn Sie beim Arbeitsamt eine Fahrtkostenerstattung beantragen, dann kann es sein, dass diese Erstattung auf bestimmte Entfernungen begrenzt ist. Welche Bestimmungen gelten also für Fahrten in ein anderes Bundesland und was sollten Sie hier beachten?

Manchmal bekommen Sie ein interessantes Arbeitsangebot von einem Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat. Hier gelten bestimmte Voraussetzungen für die Fahrtkostenerstattung durch die Arbeitsagentur.

Regelungen zur Fahrtkostenerstattung durch das Arbeitsamt

  • Das Arbeitsamt kann Ihnen, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, die Fahrkosten erstatten, wenn Sie etwa zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden. Für diese Fahrtkostenerstattung erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter einen Vordruck, auf dem das Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, Ihre Anwesenheit zum Bewerbungsgespräch bestätigt.
  • Ein anderes Erstattungsverfahren ist ein Vorschuss als vorweggenommene Fahrtkostenerstattung. Dieser ist unter bestimmten Bedingungen bei einer schriftlichen Einladung des Unternehmens möglich. Das trifft gerade dann zu, wenn zu wenig Zeit bleibt, um das Formular bei Ihrem Arbeitsamt anzufordern.
  • Die entsprechenden Zuschüsse werden als "Leistungen zur Unterstützung der Vermittlung und Beratung" bezeichnet und basieren auf dem Dritten Sozialgesetzbuch. Pro Kilometer, den Sie gefahren sind, können dabei 20 Cent geltend gemacht werden. Für den Hin- und Rückweg dürfen einzeln aber jeweils nicht mehr als 130 EUR anfallen. Mehr wird durch das Arbeitsamt häufig nicht bezahlt.
  • Dennoch kann es besondere Regelungen geben, wenn Sie sich in einem anderen Bundesland bewerben. Denn für die Vermittlung ist vor allem ein bestimmter Umkreis Ihres Wohnortes ausschlaggebend, der bei der Fahrt in ein anderes Bundesland meist überschritten wird.

Fahrten in ein anderes Bundesland

  • Das Arbeitsamt orientiert sich bei Maßnahmen zur Vermittlung einer neuen Stelle vor allem am sogenannten Tagespendelbereich. Das ist die Entfernung, von der angenommen wird, dass diese als täglich zu fahrende Strecke noch zumutbar ist.
  • Meist wird dabei eine Fahrzeit von 2,5 Stunden angesetzt. Das bedeutet, dass die tägliche Fahrzeit zwischen der Wohnung und dem Unternehmen, in welchem eine Arbeitstätigkeit potenziell aufgenommen werden kann, auch in einem sinnvollen Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit stehen sollte. Das Unternehmen sollte in 2,5 Stunden erreichbar sein.
  • Zwar kann dann, wenn Sie innerhalb von drei Monaten keine Stelle in diesem Umkreis finden, auch ein Umzug bezuschusst werden, doch bei der Fahrtkostenerstattung orientieren sich das Arbeitsamt oft an dieser maximalen Entfernung.
  • Fahren Sie zum Vorstellungsgespräch in ein anderes Bundesland, dann überschreiten Sie den Tagespendelbereich häufig. Hier kann es passieren, dass die Fahrtkosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.
  • Die Regelung zur Fahrtkostenerstattung ist jedoch auch variabel, denn wenn in einer bestimmten Region auch längere Fahrzeiten bei Pendlern üblich sind, dann können auch diese als Maßstab herangezogen werden. Das betrifft etwa eher strukturschwache und ländliche Regionen, aus denen viele in eine weiter entfernte größere Stadt oder ein anderes Bundesland pendeln. Das Gespräch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter hilft also, die Erstattungsmöglichkeiten individuell abzuklären.
helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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