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Fensterschaden richtig der Versicherung melden

Fensterschaden ist meistens ein Glasschaden.
Fensterschaden ist meistens ein Glasschaden.
Die meisten Menschen, die eine Hausratversicherung haben, verfügen auch über eine Glasversicherung. Ein Fensterschaden wird der Versicherung in der Regel über die Glasversicherung gemeldet.

Ein Fensterschaden ist meistens ein Glasschaden

  • Wenn Ihnen das Mißgeschick passiert ist, dass Sie einen Schaden am Fenster haben, prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, ob das Glas mitversichert ist. Dann kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter, und teilen Sie ihm den Fensterschaden mit. Nennen Sie dazu auch Schadentag und Uhrzeit.  
  • Die eigentliche Schadenmeldung unter Angabe der Schadenhöher erfolgt später.
  • Als Versicherungsnehmer sind Sie zur sofortigen Meldung eines Schadens verpflichtet.
  • Fragen Sie, ob die Versicherung einen Glaser schickt, oder ob Sie sich selbst darum kümmern.
  • Wenn die Versicherung die Reparatur des Schadens in Auftrag gibt, müssen Sie sich um keine weiteren Dinge kümmern. Die Gesellschaft rechnet direkt mit dem Handwerker ab.
  • Wenn es Ihre Aufgabe ist, den Glaser  zu beauftragen, müssen Sie wahrscheinlich in Vorkasse gehen. Die Rechnung schicken Sie jetzt zur Begleichung unter Angabe der Schadensnummer, die Ihnen Ihr Versicherer mitgeteilt hat, an die Versicherung. Danach wird der Betrag für den Fensterschaden überwiesen.

Ein Schaden am Rahmen ist problematischer

Ein kaputter Fensterrahmen ist auch ein Fensterschaden, aber nicht über die Glasversicherung abgedeckt. 

  • Wenn Sie Mieter sind, fällt der Fensterschaden unter die Haftpflichtversicherung. Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsvertreter und lassen Sie prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung Mietsachschäden mit einschließt. Ältere Verträge haben diese Komponente nicht zwingend in den Vertrgsbestandteilen.
  • Teilen Sie der Versicherung Schadenstag und Uhrzeit, Schadensursache sowie Name und Anschrift des Vermieters mit. Fertigen Sie am besten auch ein Foto des beschädigten Fensters an.
  • Je nach möglicher Schadenhöhe schickt die Versicherung einen Gutachter. Klären Sie, ob der Versicherer einen Handwerker schickt, oder Sie sich selbst darum kümmern müssen.
  • Sollte es sich um Ihre eigene Immobilie handeln, besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz. Ein Fensterschaden wäre dann nur über die Wohngebäudeversicherung im Falle von Feuer, Sturm oder Leitungswasser versichert. Die Hausratversicherung würde den Schaden bei einem nachgewiesenen Einbruchsversuch regulieren. Hierfür benötigen Sie dann auch noch das Polizeiprotokoll.
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