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Fluchtwege - Vorschriften im Wohnhaus

Ein Wohnungsbrand kann gefährlich werden.
Ein Wohnungsbrand kann gefährlich werden.
Wenn es in Ihrem Wohnhaus nach Rauch riecht, dann hoffen Sie wahrscheinlich auch, dass beim Nachbarn nur die Spiegeleier auf dem Herd anbrennen. Bricht hingegen ein Feuer aus, dann sollten die Fluchtwege leicht zugänglich sein. Vorschriften für die Rettungswege finden sich in den jeweiligen Bauordnungen der Länder.

Ein Feuer in einem Wohnaus kann leicht verheerende Konsequenzen haben. In jeder Wohnung sollten daher Rauchmelder vorhanden sein, die im Falle eines Falles auch Tiefschläfer aufwecken. Auch die Fluchtwege sollten jedoch leicht zugänglich sein.

Wenn im Wohnhaus Feuer ausbricht

  • Nur wenn Sie den Ausbruch eines Feuers rechtzeitig bemerken, kommt in einem Wohnhaus noch das Treppenhaus als Fluchtweg in Betracht. Andernfalls ist es möglicherweise schon zu sehr verqualmt und kann daher eher zur Falle werden.
  • Welche Rettungs- und Fluchtwege in einem Wohnhaus bzw. allgemeiner in einer baulichen Anlage vorhanden sein müssen, ist in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Beispielsweise regelt die Landesbauordnung NRW in § 17, dass grundsätzlich zwei Rettungswege vorhanden sein müssen.
  • Einer der Rettungswege muss dabei, wenn es sich nicht um eine ebenerdige Nutzungseinheit handelt, über eine Treppe führen. Der zweite Rettungsweg muss nicht notwendigerweise über eine Treppe oder das Treppenhaus führen, sondern es kann sich auch um eine Stelle im Gebäude handeln, die die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten erreichen kann.
  • Es reicht also beispielsweise aus, wenn Fenster oder Balkone vorhanden sind, die die Feuerwehr mit ihren Leitern erreichen kann. Bei höheren Gebäuen, die neu errichtet werden und die nur über einen eigenen Rettungsweg verfügen, muss daher auch sichergestellt sein, dass die Feuerwehr über das entsprechende Gerät für den zweiten Rettungsweg verfügt.

Die Vorschriften regeln keine genauen Fluchtwege

  • Die Landesbauordnung NRW und auch andere vergleichbare Bauordnungen und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften regeln allerdings nicht, wie genau die Fluchtwege eingerichtet sein müssen. Beispielsweise findet sich in den einschlägigen Vorschriften keine Regelung darüber, ob eine Haustür verschlossen sein darf, wenn sie quasi zum Rettungsweg dazugehört. 
  • Hier kommt es darauf an, dass Sie sich mit den Nachbarn einigen. Vielleicht möchte einer Ihrer Wohnungsnachbarn, dass die Haustür nachts verschlossen ist, damit Einbrüche erschwert werden - während Sie dafür plädieren, die Haustür auch nachts offenzuhalten, damit im Brandfalle eine schnelle Flucht möglich ist.

In baulichen Anlagen müssen grundsätzlich zwei Fluchtwege vorhanden sein. Verschlossene Türen können allerdings im Notfall zu einer tödlichen Gefahr werden. 

   

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