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Fondsgebundene Rentenversicherung beitragsfrei stellen - so wird's gemacht

Beitragsfreistellung kann temporär begrenzt erfolgen.
Beitragsfreistellung kann temporär begrenzt erfolgen. © Wilhelmine Wulff / Pixelio
Wenn sich die finanzielle Situation von Versicherungsnehmern in das Negative ändert, kann es notwendig werden, die fondsgebundene Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Bei fondsgebundener Rentenversicherung die Zahlung einstellen

  • Jeder Versicherungsnehmer kann in die Situation kommen, dass das Haushaltsbudget eine weitere Zahlung der Prämien nicht ermöglicht. Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung zur Altersversorgung bespart, kann diese ohne Weiteres beitragsfrei stellen. 
  • Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist in der Regel eine Entscheidung, die mehrere Jahrzehnte umfasst. Niemand kann zum Zeitpunkt der Unterschrift wissen, wie die zukünftige persönliche finanzielle Entwicklung sein wird. 
  • Um den Vertrag beitragsfrei zu stellen, genügt es, wenn Sie ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft aufsetzen. Wichtig ist, dass Sie in der Betreffzeile die Versicherungsscheinnummer angeben.
  • Die folgende kurze Formulierung ist völlig ausreichend, dass Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt wird: "Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bitte Sie darum, den oben genannten Vertrag ab dem xx.xx.xx (Datum) beitragsfrei zu stellen. Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung." 

Beitragsfrei stellen ist immer besser als kündigen

  • Eine fondsgebundene Rentenversicherung beitragsfrei stellen, ist für Sie als Versicherungsnehmer immer besser, als den Vertrag zu kündigen. 
  • Zum einen können Sie den Vertrag jederzeit wieder aufleben lassen, zum anderen machen Sie keine Verluste.
  • Bei einer Kündigung erhalten Sie nur den um die Abschluss- und Einrichtungskosten bereinigten Rückkaufswert. Gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ist dieser häufig geringer, als die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge. 
  • Voraussetzung dafür, eine fondsgebundene Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen ist allerdings, dass ein ausreichendes Deckungskapital vorhanden ist. Die Rechtsprechung hat hier allerdings durch entsprechende Urteile die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt.  
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