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Formular für eine Mietbürgschaft - so funktioniert es

Manchmal wird für einen Mietvertrag eine Mietbürgschaft benötigt.
Manchmal wird für einen Mietvertrag eine Mietbürgschaft benötigt.
Eine schöne und bezahlbare Wohnung zu finden, ist in manchen Städten gar nicht so einfach. Wenn Sie eine geeignete Wohnung gefunden haben, verlangen manche Vermieter eine Mietbürgschaft. Dafür gibt es ein vorgefertigtes Formular.

Was eine Mietbürgschaft ist

  • Eine Bürgschaft bedeutet immer eine finanzielle Sicherheit. Wenn Sie eine geben, stehen Sie finanziell dafür gerade. Wenn eine Bürgschaft für Sie gegeben wird, heißt dies, dass derjenige, der diese gibt, im Fall, dass Sie nicht zahlen, für Sie zahlt.
  • Eine Mietbürgschaft ist besonders dann vonnöten, wenn für den Vermieter nicht genügend finanzielle Sicherheit besteht.
  • Oft wird sie von jungen Menschen oder Studenten gefordert, damit der Vermieter sichergehen kann, die Miete regelmäßig zu bekommen.
  • Auch die Eltern können in einem solchen Fall die Bürgschaft übernehmen.
  • Sie muss schriftlich festgelegt werden und die damit verbundenen Pflichten sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
  • Sie sollten aber bedenken, dass Sie kein Inhaber des Mietvertrages sind und somit diesen nicht kündigen können. Genau bedeutet dies, dass Sie für die nicht gezahlte Miete aufkommen müssen, aber den Mietvertrag nicht kündigen können und somit so lange zahlen müssen, bis der Mieter die Miete wieder selbst zahlt oder der Mietvertrag gekündigt wird.

Formular für eine Mietbürgschaft

  • Ein solches Formular bekommen Sie zum Beispiel im Internet. Es muss von dem Bürgen vollständig ausgefüllt und dem Vermieter ausgehändigt werden. Sie sollten sich zur Sicherheit als Bürge eine Kopie machen.
  • Ein solches Formular ist eine einfache Angelegenheit und das Ausfüllen erklärt sich von selbst.
  • Es ist nicht zwingend erforderlich, dieses zu benutzen. Sie können auch einen formlosen Brief aufsetzen, aber nicht jeder Vermieter akzeptiert dies.
  • Besprechen Sie die Formalitäten am besten mit dem Vermieter selbst.
  • Es ist in seltenen Fällen auch möglich, dass eine Bank eine solche Mietbürgschaft übernimmt. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Hausbank.
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