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Freie Tage bei Todesfall in der Familie - so reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Sonderurlaub

Bei einem Todesfall in der Familie sollten Sie sich ein paar Tage frei nehmen.
Bei einem Todesfall in der Familie sollten Sie sich ein paar Tage frei nehmen.
Ein Todesfall, ob in der Familie oder im Bekanntenkreis, ist immer ein traumatisches und einschneidendes Erlebnis. Falls Sie einen nahen Angehörigen aus Ihrer Familie verloren haben, so haben Sie bei einem solchen Todesfall Anspruch auf zusätzliche freie Tage: Sonderurlaub.

Bei einem Todesfall im engeren Familienkreis steht Ihnen ein kurzer Sonderurlaub zu, damit Sie angemessen trauern können. In dieser Anleitung finden Sie Hinweise darauf, wie viel Sonderurlaub Ihnen zusteht und wie Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber reden, um ein paar freie Tage in Anspruch zu nehmen.

Gesetzliche Regelung über freie Tage bei einem Todesfall

  • Im Falle des Todes eines nahestehenden Menschen aus Ihrer Familie haben Sie das Recht, sich ein paar freie Tage zu nehmen und diese Zeit mit Ihrer Familie zu verbringen, um trauern zu können.
  • Dieser Anspruch auf Sonderurlaub findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wieder. In § 616 ist festgehalten, dass Sie bei vorübergehender Verhinderung, die nicht Ihre eigene Schuld ist, Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben. Durch einen Todesfall in der Familie ist der im BGB beschriebene Umstand der Verhinderung durch einen, in der Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden erfüllt.
  • Leider findet sich in diesem Gesetz keine genaue Regelung wieder, wie viel Sonderurlaub Ihnen bei einem Todesfall im Kreise Ihrer Familie zusteht. Als Faustregel könnte man sagen, dass zwei bis drei Tage angemessen sind. In jedem Fall aber mehr als einer.

Mit dem Arbeitgeber über die Familie reden

Die Familie und besonders Todesfälle sind in der Regel kein übliches Thema für ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber jedoch vom Todesfall im Familienkreis in Kenntnis setzen, um Ihren Anspruch auf Sonderurlaub geltend zu machen.

  • Ein solches Gespräch ist in dieser Situation oftmals eine unangenehme Sache. Den Betroffenen gehen in solchen Situationen eine Menge Dinge durch den Kopf. Auch wenn es schwer ist, bei einem Todesfall nicht zu emotional zu reagieren, sollten Sie bei einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber darauf achten, dass Sie nicht die Fassung verlieren (dies ist in einer Situation wie dieser nicht einfach).
  • Am besten ist, Sie reden persönlich mit Ihrem Arbeitgeber. Natürlich können Sie den Sonderurlaub auch am Telefon besprechen; machen Sie dies von Ihrer persönlichen Befindlichkeit abhängig. Eine persönliche Mitteilung ist in diesem Falle jedoch angemessener.
  • Seien Sie gefasst und versuchen Sie, so ruhig wie möglich Ihren Arbeitgeber von dem Todesfall in der Familie zu unterrichten (auch dies ist nicht einfach). Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber auch mit, dass Sie ein paar freie Tage zur Verarbeitung dieses Ereignisses benötigen. Ein Todesfall ist keine Berechtigung für Sie, übermäßig viel Sonderurlaub zu nehmen. Meist ist eine Zeitspanne von zwei bis drei Tagen üblich. Sagen Sie dies auch Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie auf den Sonderurlaub zu sprechen kommen.
  • Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Sonderurlaub verwehren sollte, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass dies Ihr rechtlicher Anspruch ist und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten ist. Jedoch zeigen sich die Arbeitgeber in der Regel verständnisvoll bei einem Todesfall.

Der Sonderurlaub ermöglicht es Ihnen, sich ein paar Tage in einer für Sie angemessenen Art und Weise mit einem Todesfall im Kreis der Familie zu beschäftigen.

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