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Fristlose Kündigung auf ärztlichen Rat einreichen - korrekte Vorgehensweise

Wenn Arbeit krank macht.
Wenn Arbeit krank macht.
Eine fristlose Kündigung auf ärztlichen Rat sollte gut bedacht sein. Keinesfalls sollte sie aus einer bloßen Laune heraus oder aus Unmut ausgesprochen werden. Sie müssen bedenken, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Zeugnis ausstellen muss und das Arbeitsamt bei Ihrer Arbeitlosenmeldung eine Sperrfrist verhängen kann. Sie benötigen einen wirklich wichtigen Grund.

Wenn Sie über eine fristlose Kündigung auf ärztlichen Rat nachdenken, haben Sie voraussichtlich ernsthafte gesundheitliche Probleme. Diese können sich daraus ergeben, dass Sie im Betrieb gemobbt werden oder ständig erheblichen gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind.

Fristlose Kündigung mit Abmahnung einleiten

  • Sie sollten nach Möglichkeit zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über die Problematik sprechen und bitten, Sie gegebenenfalls auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen.
  • Soweit die realistische Möglichkeit besteht, müssen Sie auch eine formale Abmahnung in Betracht ziehen, mit der Sie dem Arbeitgeber Gelegenheit bieten, die von Ihnen beanstandete Situation zu bereinigen. Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich immer in Verbindung mit einer Abmahnung auszusprechen.
  • Ist von vornherein klar, dass auch eine Abmahnung zu keinen Veränderungen in Ihrem Sinne führen wird, können Sie die fristlose Kündigung direkt aussprechen.
  • Sie benötigen dafür einen wichtigen Grund.
  • Dies bedeutet, dass Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung so schwerwiegend sein muss, dass es Ihnen nicht zuzumuten ist, noch länger so weiterzuarbeiten, wie Sie es bisher getan haben. Bestreitet der Arbeitgeber diesen wichtigen Grund, müssen Sie ihn beweisen können.

Sich nicht auf ärztlichen Rat allein verlassen

  • Dazu benötigen Sie, wenn Sie auf ärztlichen Rat die fristlose Kündigung aussprechen wollen, ein ausreichend formuliertes ärztliches Attest. Allein die mündliche Empfehlung Ihres Arztes ist keine hinreichend verlässliche Grundlage für eine solchermaßen begründete Kündigung.
  • Gegebenenfalls bietet sich an, dass Sie durch einen für Ihren Fall sachverständigen Arzt ein Gutachten erstellen lassen. Der einfache Hausarzt kann Ihre Situation möglicherweise nicht sicher beurteilen.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre fristlose Kündigung als unbegründet zurückweist, kann er diese vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass Ihr wichtiger Grund nicht schwerwiegend genug ist, haben Sie sich vertragsbrüchig und damit schadensersatzpflichtig gemacht. Ob Sie auf dieser Grundlage dann Ihr Arbeitsverhältnis fortführen wollen oder können, ist ebenfalls schwierig, da die Vertrauensgrundlage zum Arbeitgeber und Ihren Arbeitskollegen wahrscheinlich beeinträchtigt sein dürfte.
  • Ist Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung schwerwiegend, dürfte auch die Frage Ihrer Berufsunfähigkeit im Raume stehen. In diesem Fall können Sie die Berufsgenossenschaft einbeziehen, die Ihren Gesundheitszustand von Amts wegen überprüfen wird.
  • Im Übrigen müssen Sie Ihre berufliche Zukunft berücksichtigen, wenn Sie auf ärztlichen Rat eine fristlose Kündigung aussprechen. Im Idealfall haben Sie eine neue Arbeitsstelle sicher in Aussicht. In diesem Fall können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch einen Auflösungsvertrag verhandeln und brauchen sich nicht auf das Risiko einer fristlosen Kündigung einzulassen.
  • Haben Sie jedoch keinen neuen Arbeitsplatz, müssen Sie sich arbeitslos melden. Sie müssen nur dann mit einer Sperrfrist durch das Arbeitsamt rechnen, wenn Sie sich versicherungswidrig verhalten haben, also ohne wichtigen Grund gekündigt und Ihre Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hätten. Daher ist es auch aus diesem Gesichtspunkt heraus wichtig, dass Sie sich wirklich auf einen effektiv wichtigen Grund berufen und diesen hinreichend belegen und dokumentieren können.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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