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Für die Erstwohnung einen Zuschuss beantragen - so klappt's

Die Wohnung muss angemessen sein.
Die Wohnung muss angemessen sein.
Für Ihre Erstwohnung können Sie einen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten, wenn Sie nicht so viel verdienen. Dieser kann in Form von Wohngeld oder im Rahmen des Hartz IV gezahlt werden.

Wenn Sie jung sind und in Ihre erste eigene Wohnung ziehen, haben Sie vielleicht nicht genug Geld, um die Belastung aus Miete und Nebenkosten zu tragen. Handelt es sich um Ihre Erstwohnung, was bedeutet, dass Sie nicht mehr bei den Eltern gemeldet sein dürfen, können Sie einen Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen. Es gibt zwei verschiedene Formen des Wohnkostenzuschusses.

Als Hartz IV-Empfänger einen Zuschuss bekommen

Reicht Ihr Geld für Ihren Lebensunterhalt nicht aus, können Sie Hartz IV bekommen, wenn Sie keine Arbeit haben und nicht mit einem Partner zusammenleben, der Sie unterstützen könnte. Im Hartz IV ist auch ein Zuschuss für die Erstwohnung enthalten.

  • Sie können Hartz IV bei der für Ihren Wohnort zuständigen Arge beantragen. Wieviel Wohnzuschuss Sie bekommen, ist abhängig von Ihrer Einkommenssituation und von den Wohnkosten. Diese werden nach der ortsüblichen Miete berechnet, die Sie für eine Wohnung zahlen müssen, welche in ihrer Größe für Sie angemessen ist.
  • Wohnen Sie in einer größeren Wohnung, müssen Sie nicht ausziehen, die Kostendifferenz jedoch selbst tragen.

So beantragen Sie Wohngeld für die Erstwohnung

Wohngeld bekommen Sie, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten allein zu tragen. Sie müssen jedoch über einen regelmäßigen Verdienst verfügen.

  • Für das Wohngeld sind die Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden zuständig. Reicht Ihr Verdienst nicht aus, bekommen Sie einen Zuschuss für die Miete Ihrer Erstwohnung oder einen Lastenausgleich, wenn Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bewohnen.
  • Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in Ihrer Wohnung leben, nach der Höhe der Miete und nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie wenig verdienen und in einer teuren Wohngegend leben, kann der Zuschuss durchaus mehrere hundert Euro monatlich betragen.

Sind sie jünger als 25 Jahre, kann es sein, dass Sie keinen Zuschuss für Ihre Erstwohnung bekommen und bei den Eltern leben oder sich Ihre eigene Wohnung selbst finanzieren müssen. Ob Sie von dieser Regelung betroffen sind, wird anhand Ihrer persönlichen Lebensumstände entschieden.

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderGundula hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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