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Garantie auf Handwerkerleistung - so nutzen Sie sie

Nutzen Sie die Garantie auf Handwerkerleistungen.
Nutzen Sie die Garantie auf Handwerkerleistungen.
Wer einen Handwerker beauftragt, etwas zu reparieren, wird sich sicherlich sehr ärgern, wenn die Reparatur mangelhaft durchgeführt wurde und es erneut zu einem Schaden kommt. Sie haben in diesem Fall Gewährleistungsrechte. Sie können bei einem Mangel die Garantie bei Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und Nachbesserung fordern oder bei gescheiterter Nachbesserung zurücktreten.

Wann die Garantie auf Handwerkerleistungen eingreift

  • Grundsätzlich ist ein Handwerker immer verpflichtet, den Auftrag vertragsgemäß durchzuführen. Ist ihm dabei ein Fehler unterlaufen, so können Sie die Garantie bei Handwerkerleistung nutzen. Eigentlich handelt es sich hierbei um gesetzliche Rechte auf Gewährleistung. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist dies jedoch unter dem Begriff Garantie auf Handwerkerleistungen geläufig.
  • Zuerst muss der Handwerker seinen Auftrag schlecht umgesetzt haben. Seine Handwerkerleistungen müssen einen Sachmangel vorweisen. Gesetzlich normiert ist in § 633 Bürgerliches Gesetzbuch, dass der Handwerker seine Werksleistung frei von Sachmängeln erbringen muss. Prüfen Sie die Beschaffenheit der reparierten Sache daraufhin, ob Sie die vereinbarte Beschaffenheit vorweist. Haben Sie zum Beispiel einen Rohrbruch, so prüfen Sie ob das Rohr repariert und dicht ist. Stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass es doch nicht dicht ist, so liegt ein Sachmangel vor. Die Sache muss so sein, wie es nach der Art des Werkes zu erwarten ist.
  • Sobald Sie mit dem Handwerker die Abnahme durchgeführt haben, beginnt die Verjährungsfrist. Sie gilt zwei Jahre lang ab dem letzten Tag des durchgeführten Werks.
  • Stellen Sie in dieser Zeit fest, dass ein Mangel vorliegt, so können Sie die Nachbesserung verlangen. Ist die Nachbesserung unmöglich, so verlangen Sie von dem Handwerker, dass er das Werk neu durchführt, und setzen ihm hierzu eine Frist. Drohen Sie mit der Fristsetzung an, zurückzutreten, wenn nicht innerhalb der Frist nachgebessert wird. 

So setzen Sie Ihren Handwerker in Kenntnis

  • Stellen Sie nach Erbringung und Abnahme der Handwerkerleistungen einen Mangel fest, so wenden Sie sich an den Handwerker.
  • Schildern Sie ausführlich den Fehler und nennen Sie auch das Entstehungsdatum.
  • Die Garantie bei Handwerkerleistungen führt dazu, dass Sie den Handwerker nachbessern lassen müssen. Die Garantie führt nicht dazu, dass Sie sofort zurücktreten können.
  • Dies ist erst möglich, nachdem Sie eine Frist zur Nachbesserung mit Rücktrittsandrohung ausgesprochen haben. Dann muss der Handwerker diese Frist versäumt haben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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