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GdB 30 - so beantragen Sie erfolgreich die Gleichstellung

Menschen mit Behinderung werden im Arbeitsleben unterstützt.
Menschen mit Behinderung werden im Arbeitsleben unterstützt.
In Deutschland haben schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz und auch der potentielle Arbeitgeber hat einen finanziellen Anreiz, zum Beispiel durch Lohnkostenzuschüsse. Doch was bedeutet ein GdB von 30 und wie funktioniert da eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten?

GdB 30 und Schwerbehinderung - Vorteile einer Gleichstellung

  • Vorteile im Arbeitsleben erhalten Sie nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Als schwerbehindert gelten Sie allerdings erst ab einem Grad der Behinderung von 50. Die Abkürzung dafür ist GdB. GdB 30 steht also für einen Behinderungsgrad von 30, der Ihnen zwar steuerliche Vorteile bringt, Ihnen jedoch die Vorteile auf dem Arbeitsmarkt verwehrt. Dafür gibt es die Gleichstellung.
  • Wenn Sie einem schwerbehindertem Menschen gleichgestellt werden, haben Sie ähnliche Vorteile, wie sie schwerbehinderte Menschen in Deutschland haben. Dazu gehört vor allem auch der besondere Kündigungsschutz, die Betreuung durch spezielle Fachdienste und auch Unterstützung für den Arbeitgeber, was als Anreiz gilt, um auch behinderte Menschen einzustellen.
  • Mit einem GdB von 30 erhalten Sie aber nicht alle Vorteile. Sie erhalten keinen Zusatzurlaub, keine unentgeltliche Beförderung und auch keine besondere Altersrente. Das ist aber auch nicht der Zweck der Gleichstellung. Hauptgrund dafür ist es, Ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und von dem besonderen Kündigungsschutz zu profitieren.

Wie Sie die Gleichstellung beantragen können

  • Grundsätzlich müssen Sie mindestens einen GdB von 30 % aufweisen, um die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen zu können. Anders als der Behinderungsgrad wird diese Gleichstellung nicht beim Versorgungsamt, sondern direkt bei der Agentur für Arbeit beantragt.
  • Eine besondere Form müssen Sie dafür nicht einhalten. Sie können die Agentur für Arbeit mit einem persönlichen Brief informieren, es genügt aber auch, wenn Sie eine E-Mail schreiben oder bei der Agentur für Arbeit anrufen.
  • Wichtig für Ihren Antrag ist die Begründung. Damit die Beantragung erfolgreich verläuft, müssen Sie die gewünschte Gleichstellung begründen. Triftige Gründe sind zum Beispiel wiederholte Fehlzeiten aufgrund Ihrer Behinderung, verminderte Belastbarkeit, die auf Ihre Behinderung zurückzuführen ist, benötigte Hilfeleistungen durch andere Mitarbeiter und Ähnliches.
  • Über den Antrag wird unter Rücksprache mit Fachärzten entschieden. Wichtig für Sie: Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, so gilt diese Gleichstellung mit dem Tag, an dem Sie diese beantragt haben. Der Kündigungsschutz greift aber nur, wenn Sie die Kündigung frühestens 3 Wochen nach der Antragsstellung erhalten.
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