Nachlassgericht - Aufgaben und Funktionen
- Das Nachlassgericht gehört zum Amtsgericht und nimmt hinsichtlich des Erbrechts eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem ein - von der Verwahrung von Testamenten über die Nachlasssicherung bis hin zu Testamentseröffnungen.
- Zuständigkeiten und Aufgaben sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie am Amtsgericht des Wohnortes des Erblasser. Mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen, ist unterschiedlich.
- Zu den wichtigsten Aufgaben des Nachlassgerichtes gehört die Erstellung von Erbscheinen. Zuvor nimmt es jedoch Testamente entgegen, verwahrt sie, gibt sie zurück, eröffnet sie und erteilt Testamentsvollstreckerzeugnisse.
- Außerdem stellt es das Erbrecht des deutschen Staates fest, falls zwar ein Nachlass, aber kein Erbe ermittelt werden konnte.
Mit diesen Gebühren müssen Sie rechnen
- Beim Nachlassgericht müssen Sie für bestimmte Tätigkeiten Gebühren entrichten. In der Regel zahlen Sie für jede Tätigkeit - ob Testamentsverwahrung oder Erbscheinerstellung - eine Pauschalgebühr von 10 Euro zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Darüber hinaus zahlen Sie weitere Gebühren, je nachdem, welche Aufgaben das Nachlassgericht ausführt. Die genauen Kosten variieren von Amtsgericht zu Amtsgericht.
- In der Regel orientiert sich die Gebühr am Geschäftswert, also am Wert des Nachlasses: Für die amtliche Verwahrung von Testamenten würden Sie beispielsweise eine Gebühr von 25 Prozent des Geschäftswertes zahlen. Möchten Sie einen Erbschein erstellt bekommen, fällt eine zusätzliche volle Gebühr an.
- Weitere spezifische Gebühren erfragen Sie entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder im Internet. Beachten Sie hierbei, dass sich die Kosten von Stadt zu Stadt stark unterscheiden können.
Eine Testamentshinterlegung beim Amtsgericht ist eine sichere Sache. So können Sie sicher sein, …
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