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Geburtsnamen der Mutter annehmen - so geht's

Sie können nach einer Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen.
Sie können nach einer Scheidung auch den Geburtsnamen der Mutter annehmen.
Viele Frauen nehmen nach einer Scheidung wieder ihren Geburtsnamen an. Die Kinder tragen dann oftmals den Nachnamen des Vaters weiter, obwohl sie sich vielleicht wenig mit dem Namen identifizieren können. Ist dies bei Ihnen auch der Fall, sollten Sie drüber nachdenken, ob Sie den Geburtsnamen der Mutter annehmen möchten. Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden.

Sind Sie noch ein Kind, so entscheiden Ihre Eltern nach der Scheidung, welchen Namen Sie tragen. Sind Sie dagegen volljährig, so entscheiden Sie selbst. Erfahren Sie, wie man bei einer Namensänderung vorgeht.

So können Sie den Geburtsnamen der Mutter annehmen

  • Zuerst sollten Sie mit Ihren beiden Eltern besprechen, ob Sie nach einer Scheidung nicht einfach den Nachnamen des Vaters behalten oder wieder den Geburtsnamen der Mutter annehmen. Es ist es wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Nachnamen identifizieren können und gründlich überlegen, welchen Namen Sie annehmen wollen. Waren Ihre Eltern nur kurzzeitig verheiratet, so fühlen Sie sich vielleicht besser mit dem Geburtsnamen der Mutter.
  • Haben Sie sich nun für den Geburtsnamen der Mutter entschieden, so ist eine Namensänderung erforderlich.
  • Wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt und an das Jugend- und Standesamt. Tragen Sie hier Ihren Wunsch, den Geburtsnamen der Mutter anzunehmen, vor. Die Behörden prüfen dann, ob sich die Namensänderung negativ auf das Kindswohl auswirken könnte. Ist dies nicht der Fall, steht der Namensänderung nicht mehr viel entgegen.
  • Sie sollten wissen, dass beide Elternteile der Namensänderung zustimmen müssen. Dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat.
  • Sind Sie älter als fünf Jahre, so müssen Sie selbst eine Stellungnahme abgeben. Sie sollten nicht nur den Nachnamen ändern wollen, um Ihrer Mutter einen Gefallen zu tun. Ist dies der Fall, so wird Ihr Vorhaben abgelehnt werden.
  • Wenden Sie sich nun an das Standesamt, um die Namensänderung durchführen zu lassen.

Namensänderungen nach erneuter Heirat der Mutter

Heiratet nun, nachdem Sie den Geburtsnamen der Mutter angenommen haben, Ihre Mutter erneut, so stellt sich für Sie erneut die Frage, wessen Namen Sie annehmen.

  • Dies lässt sich von vorneherein vermeiden, wenn Ihre Mutter ihren Geburtsnamen einfach behält. Dann behalten Sie auch den Geburtsnamen der Mutter nach dem Annehmen, ändert sich für Sie also nichts.
  • Wählt Ihre Mutter hingegen einen Doppelnamen mit dem neuen Ehemann aus, so können Sie auch den Namen des Vaters behalten und mit dem des neuen Ehemanns kombinieren. Hierfür muss Ihr Vater nicht zustimmen.
  • Bei einer erneuten kompletten Namensänderung muss Ihr Vater dann doch zustimmen. Behalten Sie jedoch einfach den Geburtsnamen der Mutter, ändert sich nichts für Sie.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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