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Geldwerter Vorteil - so versteuern Sie Ihr Einkommen richtig

Arbeitgebervergünstigungen sind steuerpflichtig.
Arbeitgebervergünstigungen sind steuerpflichtig. © Rainer Sturm / Pixelio
Ein vom Arbeitgeber gewährter geldwerter Vorteil ist eine gute Sache. Wenig bekannt ist, dass Sie diesen aber auch versteuern müssen. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Sie sollten diese kennen, um Ihre Steuerpflicht optimal zu gestalten.

Zu Ihren Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit gehören nicht nur Ihr Gehalt, Gratifikationen und Tantiemen, sondern auch die sogenannten geldwerten Vorteile.

Ein geldwerter Vorteil unterliegt der Steuerpflicht

  • Ein geldwerter Vorteil ist eine Vergünstigung, die Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt von Ihrem Arbeitgeber erhalten und die nicht in Bargeld besteht, Ihnen aber dennoch einen wirtschaftlichen Vorteil gewährt.
  • Solche Vorteile können in einer Sachleistung, einer Naturalleistung oder einer sonstigen Leistung bestehen. Das Einkommensteuergesetz zählt sie zu Ihren steuerpflichtigen Einnahmen. Vielfach werden sie auch als Deputat bezeichnet.
  • Beispiele sind das verbilligte Kantinenessen, ein zinsloses Darlehen, Personalrabatte oder der Dienst- oder Firmenwagen.

Sie versteuern nur den Freibetrag übersteigende Endpreise

  • Die Bemessungsgrundlage für Ihre Steuerpflicht orientiert sich am Geldwert des Vorteils. Dieser Geldwert ist der Wert, den Sie als Betriebsfremder normalerweise für die Ihnen gewährte Vergünstigung bezahlen müssten. Der Fiskus hat eine Richtsatzsammlung erstellt, aus der sich solche Sachbezugswerte im Einzelfall ergeben.
  • Sie dürfen diesen, von einem Dritten üblicherweise zu zahlenden Preis zunächst um 4 % mindern. Es ergibt sich der übliche Endpreis.
  • Ferner dürfen Sie einen jährlichen Rabattfreibetrag in Höhe von 1080 € zugrunde legen. Übersteigt Ihr geldwerter Vorteil diesen Freibetrag, müssen Sie den Mehrbetrag versteuern.
  • Beispiel: Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen einen Personalrabatt. Der Personalrabatt ist ebenfalls Teil Ihres Arbeitslohns. Der Endpreis für die Ihnen überlassene Ware beträgt normalerweise 6250 €. Davon ziehen Sie 4 %, also 250 €, ab und erhalten einen Vergleichswert von 6000 €. Gewährt Ihr Arbeitgeber 25 % Personalrabatt, zahlen Sie selbst nur noch 4688 € und erhalten einen geldwerten Vorteil von 1312 €. Abzüglich des steuerlichen Freibetrages von 1080 € beträgt Ihr steuerpflichtiger Arbeitslohn dann noch 232 €.

Regelung bei Dienstwagen

  • Fahren Sie einen Dienstwagen, müssen Sie die private Nutzung versteuern. Hierzu können Sie die Einprozentregelung nutzen oder ein Fahrtenbuch führen. Nach der Einprozentregelung müssen Sie Ihre Privatfahrten mit 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges monatlich versteuern.
  • Beispiel: Der Listenpreis Ihres Fahrzeuges beträgt 35.000 €, davon 1 % je Monat ergibt 350 €. Zusätzlich müssen Sie eine Besteuerung von 0,03 % des Listenpreises Ihres Fahrzeuges je Kilometer der Entfernung von Ihrem Wohnort zum Arbeitsplatz in Kauf nehmen. Bei 40 km sind dies nochmals 420 € im Monat. Sie hätten dann ein Zusatzeinkommen von 770 € im Monat, für das Sie Steuern und Sozialabgaben entrichten müssen.

Aufmerksamkeiten Ihres Arbeitgebers sind steuerfrei

  • Kleinere Aufmerksamkeiten Ihres Arbeitgebers, die eine Freigrenze von 44 € monatlich nicht übersteigen und aus Anlass Ihres Geburtstages, Jubiläums, Hochzeitstages oder Geburt Ihres Kindes gewährt werden, bleiben steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, sind Sie mit dem Betrag in voller Höhe steuerpflichtig.
  • Weiterhin steuerfrei sind Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse Ihres Arbeitgebers veranlasst sind. Dazu zählt die kostenlose Inanspruchnahme eines Betriebskindergartens oder die private Nutzung eines betrieblichen Computers oder Telefons.

Beachten Sie, dass die Materie ausgesprochen komplex und vielfältig ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich unbedingt steuerlich beraten lassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und steuerliche Vorteile uneingeschränkt in Anspruch nehmen zu können.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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