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Generalvollmacht über den Tod hinaus - die Konsequenzen einfach erklärt

Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus erspart den Erben Schwierigkeiten.
Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus erspart den Erben Schwierigkeiten. © Gerd_Altmann / Pixelio
In einem Todesfall erben häufig mehrere Personen, die zunächst nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen können. Wenn Sie einem Einzelnen eine Generalvollmacht über den Tod hinaus erteilen, berechtigen Sie ihn, bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft alle nötigen Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

Wenn Sie jemandem eine Generalvollmacht erteilen, ist diese grundsätzlich formfrei wirksam und gilt, ohne abweichende Vereinbarung, über Ihren Tod hinaus. Sie erlischt nur, wenn Sie die Vollmacht widerrufen oder der Bevollmächtigte stirbt.


Vollmacht über den Tod hinaus: Sinn und Zweck

  • Nach Ihrem Tod müssen Ihre Erben im Regelfall einen Erbschein beantragen, der erst nach einigen Wochen ausgestellt wird.
  • Bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft können nur alle Erben gemeinsam über Ihr Vermögen verfügen und bis zur Vorlage des Erbscheins keine Abhebungen oder Überweisungen von Ihren Bankkonten vornehmen.
  • In den meisten Fällen besteht aber sofortiger Handlungsbedarf, um die Beerdigungskosten zu begleichen und laufende Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Auch wenn Sie dauernde Vertragsverhältnisse unterhalten, aus denen Sie Einnahmen erzielen, etwa Immobilien vermieten oder ein Geschäft führen, sollten Sie daran denken, dass nach Ihrem Tod eine Person vor Ort sofort handlungsfähig sein sollte.
  • Die Erteilung einer Generalvollmacht ändert nichts an der nach der gesetzlichen Erbfolge vorgesehenen Aufteilung des Nachlasses. Sie berechtigt den Vollmachtnehmer nur, im Sinne des Verstorbenen, also im Interesse der Erbengemeinschaft, zu handeln. Falls der Bevollmächtigte sich am Nachlass bereichert, muss er seinen Vorteil gegenüber den Miterben ausgleichen.


Vorteile einer notariell beurkundeten Generalvollmacht

  • In vielen Fällen ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht sinnvoll.
  • Die Generalvollmacht ist zwar formlos über Ihren Tod hinaus wirksam und muss von jedem Geschäftspartner akzeptiert werden. Banken allerdings, die spezielle interne Vorschriften einzuhalten haben, verlangen stets die Vorlage eines Erbscheins oder notariellen Testaments oder aber einer notariell beurkundeten Vollmacht, bevor Sie jemandem Zugriff auf ein Konto einräumen.
  • Außerdem wird eine notariell beurkundete Vollmacht nötig, falls Sie den Bevollmächtigten auch damit beauftragen möchten, schon vor der Erbauseinandersetzung über Immobilien, Geschäftsanteile oder andere Werte zu verfügen, die dem besonderen Formerfordernis unterliegen.
  • Wenn Sie hinsichtlich formgebundener Rechtsgeschäfte jedoch keinen Bedarf sehen und sich die notarielle Beurkundung ersparen möchten, können Sie mit Ihrer Vertrauensperson auch zu Ihrer Bank gehen und ihr mit dem dort gebräuchlichen Formular Bankvollmacht über Ihren Tod hinaus erteilen. Denken Sie dann daran, eventuell eine zusätzliche Generalvollmacht für sonstige Angelegenheiten zu erstellen.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, welche Vermögenswerte Sie hinterlassen und was Ihre Erben umgehend nach Ihrem Tod regeln müssen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Notar beraten.

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