Alle Kategorien
Suche

Gerichtsmediziner werden - so klappt's

Ein Gerichtsmediziner ist auch im Labor tätig.
Ein Gerichtsmediziner ist auch im Labor tätig.
Der Rechtsmediziner, früher Gerichtsmediziner genannt, hat ein Medizinstudium sowie eine Weiterbildung zum Facharzt Rechtsmedizin erfolgreich absolviert. Tätigkeitsfelder sind meist Institute für Rechtsmedizin.

Was Sie benötigen:

  • Abitur bzw.
  • fachgebundene Hochschulreife

Wer Gerichtsmediziner oder Rechtsmediziner werden will, hat einen langen Weg vor sich. Wie jeder andere Mediziner auch, absolviert man zuerst ein Studium der Medizin; die Mindeststudienzeit beträgt hier 12 Semester, also 6 Jahre. Eine Facharztausbildung in Rechtsmedizin mit einer Dauer von durchschnittlich sechs Jahren folgt. Wer diesen Wunsch hat, sollte sich also gut überlegen, ob er die Disziplin und Ausdauer hat, diesen langen und auch harten Weg zu gehen.

Einsatzgebiete des Gerichtsmediziners

Der Gerichtsmediziner im wirklichen Leben ist nicht mit Quincy, dem Gerichtsmediziner aus dem Fernsehen, zu vergleichen, der tagtäglich spannende und ungewöhnliche Todesfälle klären musste. Natürlich ist dies ein Tätigkeitsbereich, aber eben nur einer von vielen. Drogendiagnostik, Drogenforschung, Toxikologie, Molekularbiologie, Verkehrspsychologie und –medizin, Erstellen von Gutachten sind weitere Einsatzgebiete. Der Rechtsmediziner arbeitet meist an gerichtsmedizinischen Instituten.

Der Weg zum Beruf des speziellen Mediziners

  1. Medizinstudium: Um Gerichtsmediziner zu werden, steht an erster Stelle das Medizinstudium. Das Studienfach ist zulassungsbeschränkt, das heißt man bekommt nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Studienplatz. Wer eine sehr gute Abinote erlangt, bewirbt sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Entscheidend ist in diesem Fall der Numerus Clausus. Viele Universitäten setzen aber mittlerweile auf Auswahlgespräche. In solchen Gesprächen erklärt der Bewerber, warum er Medizin studieren will, seinen Werdegang und nimmt Stellung zu aktuellen medizinrelevanten Themen. Wer eine Ausbildung oder mehrere Praktika im medizinischen Bereich vorweist, kann zumindest im Werdegang Pluspunkte sammeln. Auch ohne Abitur ist es in einigen Bundesländern möglich, Medizin zu studieren. Dazu braucht der Bewerber eine fachgebundene Hochschulreife, also eine abgeschlossene Berufsausbildung plus Einstufungstest. Die Note beim Einstufungstest ist der Abiturnote gleichgesetzt. Das Zulassungsverfahren variiert eventuell von Universität zu Universität – wer sich für ein Medizinstudium an einer bestimmten Universität interessiert, fragt dort am Besten direkt nach. Die ersten fünf Jahre des Medizinstudium sind eher theoretisch gehalten. Im sechsten Jahr findet das „Praktische Jahr“ (PJ) statt, in dem man direkt am und mit Patienten arbeitet. Der Abschluss „Approbation als Arzt“ ist Voraussetzung für den weiteren Weg zum Rechtsmediziner beziehungsweise Gerichtsmediziner.
  2. Facharzt Rechtsmedizin: Im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Medizinstudium folgt die Weiterbildung zum Facharzt, in diesem Fall Richtung Rechtsmedizin. Sie dauert meistens sechs Jahre. Sie setzt sich zusammen aus einer Ausbildung in einem Institut für Pathologie sowie einer Ausbildung in einer psychiatrischen Einrichtung; beide mit einer Dauer von je mindestens sechs Monaten. Außerdem muss der werdende Gerichtsmediziner mindestens 48 Monate in einem Institut für Rechtsmedizin eine weitere Ausbildung absolvieren. Während dieser Zeit sind eine Reihe von bestimmten Untersuchungen nötig, die in einem Katalog festgelegt sind. Erbringt der Kandidat diese Untersuchungen nicht, kann er nicht an der abschließenden Facharztprüfung teilnehmen.
Teilen: