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Gerichtsvollzieher - die Ausbildung gelingt so

Die Arbeit als Gerichtsvollzieher ist vielseitig.
Die Arbeit als Gerichtsvollzieher ist vielseitig. © Thorben_Wengert / Pixelio
Die Arbeit im Justizdienst, insbesondere als Gerichtsvollzieher, ist sicher keine leichte Tätigkeit. Dennoch bietet der Beruf Abwechslung, eine interessante Tätigkeit und einen zukunftssicheren Job. Interessieren Sie sich für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher? Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zu Ausbildungsinhalten können Sie in diesem Artikel lesen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher

Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher ist keine betriebliche Ausbildung, sondern eine Weiterbildung, für welche Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen benötigen.

  • Um zur Weiterbildung zugelassen zu werden, benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung. Optimalerweise haben Sie eine Ausbildung im juristischen oder kaufmännischen Bereich abgeschlossen.
  • Des Weiteren sollten Sie in diesem Beruf mindestens 3 Jahre erfolgreich tätig gewesen sein.
  • Förderliche abgeschlossene Berufsausbildungen sind z. B. Beamte des mittleren Justizdienstes, Beamte des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Steuerfachgehilfen, Rechtsanwaltsgehilfen und Bankkaufleute.
  • Des Weiteren sollten Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies allerdings kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
  • Weiterhin wird vorausgesetzt, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.
  • Für die Zulassung dürfen Sie nicht vorbestraft sein und sollten in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das heißt, Sie dürfen nicht in Privatinsolvenz sein. Zudem wird eine ärztliche Einstellungsuntersuchung durchgeführt.
  • Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, sollten Sie Interesse an Mathematik, Recht, Deutsch und Wirtschaft haben. Weiterhin sollten Sie gerne Kontakt zu Menschen haben. 
  • Für die Bewerbung zur Weiterbildung sind einige Unterlagen unbedingt beizulegen. Dazu gehören ein Nachweis über die berufliche Laufbahn sowie Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde und ein Nachweis über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse.

Inhalte der Ausbildung

  • Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher dauert zwischen 18 und 20 Monaten. Sie arbeiten während der Weiterbildung entweder bei einem Gerichtsvollzieher oder einem Rechtspfleger im Büro. Der theoretische Unterricht findet in einer Justizausbildungsstätte statt.
  • Im Büro lernen Sie den üblichen Arbeitsalltag eines Gerichtsvollziehers kennen. Dazu gehören Aufgaben, wie z. B. Außentermine, Mitteilungen an Klienten verfassen, Geschäftsbücher zu führen und auch Kostenrechnungen zu erstellen.
  • Im schulischen Teil sind Grundlagen des deutschen Rechts ein großer Hauptbestandteil Ihrer Arbeit. Dazu gehören z. B. das Steuerrecht, das Bürgerrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht. 
  • Sie lernen zudem die Gerichtsvollzieherordnung kennen und anzuwenden sowie Gespräche zu führen.

Weitere Informationen zur Tätigkeit und Ausbildung können Sie z. B. auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden.

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