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Geringfügig beschäftigt und Hartz IV - was es dabei zu beachten gilt

Ein Teil des Einkommens bleibt bei Hartz IV anrechnungsfrei.
Ein Teil des Einkommens bleibt bei Hartz IV anrechnungsfrei.
Wer neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II noch ein eigenes Einkommen erzielt, weil er beispielsweise geringfügig beschäftigt ist, muss sich dies auf den Leistungsbezug anrechnen lassen. Dabei gelten jedoch bestimmte Freibeträge.

Vom Regelsatz der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Hartz IV lassen sich keine großen Sprünge machen. Viele sind daher froh, wenn sie durch einen kleinen Nebenjob wenigstens noch etwas dazuverdienen können. 

Geringfügig beschäftigt und im Leistungsbezug

  • Geringfügig beschäftigt ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, wer aus einer Beschäftigung ein Einkommen erzielt, das im Monat 400 Euro regelmäßig nicht übersteigt. Der klassische 400-Euro-Job führt für den Arbeitnehmer auch nicht zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.
  • Wenn Sie neben dem Bezug von Sozialleistungen noch ein eigenes Einkommen erzielen, mindert dieses natürlich Ihre Hilfebedürftigkeit - es ist daher nur folgerichtig, dass das Einkommen die staatlichen Zahlungen verringert. Die oft anzutreffende Formulierung, wie viel Geld bei Hartz IV hinzuverdient werden "darf", mutet daher etwas seltsam an - natürlich dürfen Sie so viel Geld verdienen, wie Sie wollen. Doch natürlich mindert eigenes Einkommen auch die Notwendigkeit staatlicher Zahlungen.
  • Um die Motivation der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jedoch zu unterstützen, bleibt ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei. Dies gilt gleichermaßen, ob jemand nur geringfügig beschäftigt ist, oder sogar Vollzeit arbeitet.
  • Gemäß § 11 b Abs. 3 SGB II bleibt ein Grundbetrag von 100 Euro vom Einkommen völlig außer Betracht.
  • Verdienen Sie als geringfügig Beschäftigter mehr, so bleiben immerhin noch 20 Prozent von dem Einkommen zwischen 101 und 1.000 Euro anrechnungsfrei. Verdienen Sie 400 Euro im Monat, werden dementsprechend 160 Euro davon nicht auf die ALG-II-Leistungen angerechnet.

Aus dem Nebenjob in eine reguläre Stelle

  • Auch wenn es manchem so erscheint, dass sich ein Nebenjob neben Hartz IV nicht "lohnt", weil von 400 Euro weniger als die Hälfte "übrig bleiben", so kann er doch noch eine ganz andere Funktion haben.
  • Üben Sie zumindest eine geringfügige Beschäftigung aus, dann bleiben Sie weiterhin in den Arbeitsmarkt integriert. Und Sie können bei Bewerbungen auf eine reguläre bzw. Vollzeitstelle vielleicht auch Zeugnisse aus der Nebentätigkeit vorweisen, die Ihnen weiterhelfen.

Ein Nebenjob neben dem Bezug von Hartz IV kann hilfreich sein - und dies nicht nur in finanzieller Perspektive.

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