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GEZ - das Gesetz dahinter einfach erklärt

Gesetzliche Lizenz zum Handaufhalten: die GEZ
Gesetzliche Lizenz zum Handaufhalten: die GEZ
Jeder zahlt sie, keiner sieht es ein: Die Rundfunkgebühren, deren Eintreibung die Aufgabe der GEZ ist, ist eine der meistdiskutierten Zahlungsverpflichtungen in Deutschland. Oft stellt sich dann die Frage: "Wo steht denn, dass ich das bezahlen muss?" Leider lautet die Antwort hier: Im Gesetz.

Aufgabe der GEZ

  • Die Gebühreneinzugszentrale (oder auch GEZ) hat den staatlichen Auftrag, die zu zahlenden Rundfunkgebühren von den Haushalten einzuziehen und den reibungslosen Ablauf des Geldflusses zu gewährleisten.
  • Dabei fließen die Rundfunkgebühren nicht dem Staat zu, sondern werden zum Großteil dazu verwendet, Fernseh- und Radioinformationsprogramme zu gestalten, die dem Informationsbedürfnis der Bürger Rechnung tragen sollen.

Gesetzliche Verankerung der Rundfunkgebühr

  • Stellt man die weitverbreitete Ansicht, die Rundfunkgebühren seien nur erfunden worden, um dem Bürger mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, mal auf den Prüfstand, findet man schnell heraus, dass schon das Grundgesetz, also die höchste Rechtsquelle in Deutschland (z. B. Menschenwürde) den ersten Grundstein für das staatliche Fernsehen und Radio legt.
  • Denn im Grundgesetz ist eines der höchsten demokratischen Güter verankert: Eine unabhängige journalistische Berichterstattung, die weder von Kirche, Staat noch Wirtschaft kontrolliert werden darf. Und genau da "liegt auch der Hase im Pfeffer": Wenn niemand einen Vorteil genießt, verspürt auch kein Interessenverband einen Drang zur Finanzierung. Also werden die zur Kasse gebeten, die von der Pressefreiheit und dem Informationsrecht profitieren: Die Bürger.
  • Natürlich könnte man argumentieren, man bediene sich anderer Informationsquellen, schaue weder fern und nutze erst recht kein Radio mehr. Dennoch ist die unabhängige Berichterstattung ein Allgemeingut, welches in so manchem Land verzweifelt herbeigesehnt wird.
  • Weil das Grundgesetz natürlich nicht alle Belange der GEZ regeln kann, gibt es noch ein gesondertes Dokument hierzu: Den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Er regelt neben der Gebührenhöhe die Definition der einzubeziehenden Geräte, die Gebührenbefreiung sozial benachteiligter Bürger (denn Information darf keine Frage des Geldes sein) sowie die Verwendung der eingenommenen Gelder.
  • Besuchen Sie doch einfach mal die GEZ selbst, auf der dortigen Homepage finden Sie neben vielen weiteren Informationen auch alles zur Gesetzesgrundlage des Gebühreneinzugs.
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