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Glasversicherung für Mieter - darauf sollten Sie achten

Auch Mietern passieren Missgeschicke.
Auch Mietern passieren Missgeschicke.
Es ist nicht immer notwendig, dass Mieter eine Glasversicherung abschliessen. Es gibt dennoch einige Situationen, in denen es notwendig sein kann.

Glasversicherung versichert nicht nur Fenster

  • Wenn Sie als Mieter eine neue Wohnung beziehen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter klären, ob die Fensterscheiben Ihrer Wohnung  und mögliches Glas in den Zimmtüren über die Glasversicherung des Vermieters versichert ist oder nicht.
  • Als Mieter sollten Sie auf jeden Fall auch eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die Mietsachschäden deckt. Wenn die Zimmertüren Glasscheiben haben, aber Bestandteil der Mietsache sind, greift die Glasversicherung nur bedingt. In der Regel ersetzt sie, wie die Hausratversicherung, die Schäden am eigenen Besitzstand.  
  • Eine Glasversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Sie einen eigenen Herd mit Ceran-Feld besitzen. Das Ceran-Feld ist richtig teuer. Ist der Herd Bestandteil der Mietwohnung und durch einen Topf oder ein heruntergefallenes Gewürzglas bekommt das Ceran-Feld einen Sprung, wäre dies wieder ein Versicherungsfall für die Haftpflicht-Versicherung. 
  • Nicht nur als Mieter, auch wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind und dort wohnen, haben Sie möglicherweise einen großen Spiegelschrank oder einen Ess- oder Wohnzimmertisch mit großer Glasplatte. Bei Schäden daran greift wiederum die private Glasversicherung.

Als Mieter haften Sie für Schäden

  • Für Sie als Mieter mag die Glasversicherung hinfällig sein, wenn die Fensterscheiben über den Vermieter abgedeckt sind und Sie keine großen Glasflächen besitzen.
  • Eine Haftpflichtversicherung sollten Sie als Mieter auf jeden Fall haben. Schäden an Waschbecken, Fußböden und allen Dingen, die mit zur Mietsache gehören, sind damit abgesichert.
  • Die Haftpflichtversicherung ist für Mieter wichtiger als die Glasversicherung.
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