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GmbH stilllegen - so geht's

So legen Sie eine GmbH still.
So legen Sie eine GmbH still.
Eine GmbH ist kein Auto kann nicht stillgelegt werden. Umgangssprachlich versteht man unter dem "Stilllegen" bei einer GmbH drei völlig verschiedene Vorgänge: Einstellen der Geschäftstätigkeit, Auflösung oder Liquidation der GmbH.

Was Sie benötigen:

  • GmbH-Gesetz

Möglichkeiten zum Stilllegen einer GmbH

Wenn Sie Gesellschafter einer GmbH sind, haben sie verschiedene Möglichkeiten des Stilllegens.

  • Die GmbH kann die Geschäftstätigkeit völlig einstellen, also alle Angestellten entlassen, die Produktion und den Verkauf von Waren einstellen. Sie nimmt einfach nicht mehr am Wirtschaftskreislauf teil. Dazu müssen sich die Gesellschafter nur einig sein, einen entsprechenden Beschluss fassen und natürlich so handeln. Im Prinzip kann die Forma so über Jahre ruhen.
  • Oft wird eine auf diese Weise stillgelegte GmbH als sogenannter Mantel verkauft.  Sofern keine Verbindlichkeiten mehr vorhanden sind und es die Gesellschafter nicht stört, kann dieser Zustand über Jahre andauern, ohne dass es zu Problemen führt. Es ist auch jederzeit möglich, die Geschäftstätigkeit wieder aufzunehmen. Sie müssen wissen, rechtlich gesehen ist die GmbH eine Person und eine Person kann das Arbeiten auch einfach einstellen.
  • Stilllegen kann aber auch Auflösen der GmbH nach § 60, 61 oder 62 GmbH-Gesetz bedeuten. Die Auflösung kann zum Beispiel durch einen Beschluss der Gesellschafter oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erfolgen.
  • Solche Gerichtsbeschlüsse gibt es nach einer Insolvenz, wenn diese mangels Masse abgelehnt worden ist, weil ein Gesellschafter auf Auflösung geklagt hat (§ 61) oder weil diese wegen einer Familiensache wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst werden muss.
  • Die möglichen Auflösungsgründe können Sie in § 60 nachlesen. Die GmbH kann auch von einer Verwaltungsbehörde aufgelöst werden, wenn diese das Allgemeinwohl gefährdet (§ 62). Sie können als zunächst die Geschäftstätigkeit einstellen und später die Auflösung beantragen.
  • Im Volksmund wird manchmal auch bei der Liquidation von Stilllegen gesprochen. Die Liquidation kann Folge von einer Insolvenz, also Zahlungsunfähigkeit, sein oder einfach nur stattfinden, weil der "Ausverkauf" beschlossen wurde.
  • Bei der Liquidation müssen Sie einen Liquidator bestellen, den der Geschäftsführer ins Handelsregister eintragen lassen muss. Dieser Liquidator verkauft alle Aktivposten der GmbH und befriedigt darauf zunächst mal die Gläubiger. Ein verbleibender Rest kann erst nach Ablauf eines Jahres, nach dem die Gläubiger über die Liquidation informiert worden sind, erfolgen.

Einzelheiten über das Stilllegen einer GmbH können Sie im GmbH-Gesetz nachlesen, bei einem Steuerberater oder einem Notar erfragen. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit kann wieder rückgängig gemacht werden, Auflösung und Liquidation sind endgültig.

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