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Goldpreis von 585er Gold - so ermitteln Sie den Wert von Schmuckstücken

Ein Juwelier kann Ihr Schmuckstück kostenlos für Sie abwiegen.
Ein Juwelier kann Ihr Schmuckstück kostenlos für Sie abwiegen.
Der Goldpreis für den reinen Goldwert wird anhand des Gewichts Ihres Schmuckstücks ermittelt. Der Wert eines Gramms 585er Gold unterliegt regelmäßigen Schwankungen, die sich online einsehen lassen. Sind Sie im Besitz von viel Gold, lohnt es sich, bei steigendem Kurs zu verkaufen.

Was Sie benötigen:

  • eine Feinwaage

Wiegen Sie Ihr 585er Goldschmuckstück

  • Der reine Goldwert erschließt sich nämlich aus dem Gewicht und dem prozentualen Anteil an reinem Gold pro Gramm. Daraus erschließt sich wiederum der Goldpreis für Ihr Schmuckstück. Ein 585er bzw. 14 K (Karat) Schmuckstück hat einen Goldanteil von 58,5 %.
  • Solange es sich bei Ihrem 585er Gold nicht um riesige Klunker handelt (wenn doch: Herzlichen Glückwunsch!) benötigen Sie eine Feinwaage zum Abwiegen. Diese zeigt das Gewicht in Gramm und Milligramm an.
  • Nun, wo Sie das Gewicht ermittelt haben, können Sie sich den Wert nach dem aktuellen Goldkurs mit einem Goldrechner berechnen lassen.

Errechnen Sie den ungefähren Goldpreis anhand des aktuellen Goldkurses

  • Besteht Ihr Schmuck womöglich noch aus Edelsteinen? Das Gewicht dieser muss vom Schmuck subtrahiert werden, um den Goldpreis exakt ermitteln zu können. Verkaufen Sie Ihre Kette zum Goldpreis an einen Juwelier, ohne sich die Steine auszahlen oder entfernen zu lassen, haben Sie Geld verschenkt.
  • Bedenken Sie, dass es sich bei dem Goldpreis, den Ihnen ein Juwelier zahlt, um den Preis für den reinen Goldwert abzüglich ein paar Prozente handelt. Dieser kann das Schmuckstück einschmelzen lassen oder es im Originalzustand für eine weitaus höhere Summe verkaufen. Dies heißt für Sie, dass es sich lohnen kann, Ihr Schmuckstück an jemanden zu verkaufen, der bereit ist, mehr als nur den reinen Goldwert zu zahlen und Freude an Ihrem Schmuck hat.

Nachdem Sie den Wert für das Gold in Ihrem Schmuck kennen, können Sie diesen für eine höhere Summe zum Verkauf im Internet bereitstellen. Bei ästhetisch anspruchsvollem Schmuck ist dies sehr geläufig und moralisch gesehen auch kein Verbrechen - schließlich haben Sie selbst ursprünglich auch eine höhere Summe für den Schmuck bezahlt.

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