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Grundsteuer A und B - der Unterschied einfach erklärt

Grundsteuer A und B - der Unterschied einfach erklärt2:30
Video von Anna Schmidt2:30

Als Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie Grundsteuer entrichten, die der Höhe nach Finanzamt und Gemeinden festlegen. Erfahren Sie hier, welcher Unterschied zwischen Grundsteuer A und B besteht.

Unterschied zwischen Grundsteuer A und B

  • Während die Grundsteuer A (agrarisch) für landwirtschaftlich oder fortwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben wird, müssen Sie als Eigentümer eines Grundstücks mit Wohnbebauung die Grundsteuer B abführen.
  • Die Berechnung beider Grundsteuerarten basiert auf dem vom Finanzamt festgelegten Messbetrag, der sich aus dem Einheitswert des Grundstücks und der Grundsteuermesszahl ergibt. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstückes geworden sind, erhalten Sie zum kommenden Jahresanfang einen Grundsteuerbescheid, aus dem Sie den festgesetzten Einheitswert und den Messbetrag entnehmen können.
  • Die Gemeinden beschließen einmal jährlich in ihrer Haushaltssatzung den sogenannten Hebesatz. Das ist der Faktor, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, um den jährlichen Steuerbetrag zu erhalten. Die Höhe des Hebesatzes variiert von kleinen, ländlichen Gemeinden bis zu städtischen Ballungsräumen erheblich. So können Sie etwa in einem kleinen Dorf mit 250 % rechnen, während der Wert in einer Großstadt bei über 700 % liegen kann.

Berechnung der Grundsteuer B

  • Im Unterschied zur Grundsteuer A, die allein nach der Lage und Größe der Nutzfläche berechnet wird, treten bei der Grundsteuer B noch weitere Faktoren hinzu, die sich auf den Einheitswert und auch die Messzahl auswirken.
  • So werden bei der Ermittlung des Einheitswertes auch das Baujahr, die Größe der Wohnfläche und die Bauart berücksichtigt. Sie zahlen für ein neuwertiges, luxuriöses Anwesen daher eine höhere Grundsteuer B als für einen kleinen, alten Bungalow.
  • Außerdem hängt die Messzahl davon ab, über wie viele Wohneinheiten Ihr Grundstück verfügt. Je nachdem, ob Sie ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus haben, werden Ihrer Immobilie abhängig vom Anteil am Einheitswert einzelne Messzahlen für die Wohneinheiten zugeordnet. Zum Beispiel kann ein Einfamilienhaus mit 2,6 Promille veranschlagt werden, im Unterschied dazu ein Zweifamilienhaus mit 3,1 Promille.

Wenn Sie die Festsetzung der Grundsteuer A oder B nachvollziehen möchten, nehmen Sie sich sowohl den Steuerbescheid als auch den Bescheid Ihrer Gemeinde vor und überprüfen Sie die Berechnung anhand des Messbetrages und des Hebesatzes.