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Grundstücksverkauf - Steuer richtig angeben

Vermeiden Sie beim Hausverkauf die Spekulationssteuer.
Vermeiden Sie beim Hausverkauf die Spekulationssteuer.
Wenn Sie heute eine Immobilie verkaufen, dann stellt sich die Frage, ob Sie den Verkaufserlös zur Gänze bei der Einkommenssteuererklärung angeben müssen. Da es sich hier meist um keinen geringen Umsatz handelt, kann die Steuerbehörde beim Grundstücksverkauf ganz schön zuschlagen.

Ein Grundstücksverkauf kann steuerlich teuer werden

  • Wenn Sie einige Dinge bei der Veräußerung Ihres Grundstückes beachten, dann kommen Sie gänzlich unbeschadet oder aber glimpflich davon und müssen eventuell gar nichts an Steuern für den Grundstücksverkauf bezahlen.
  • Die geltende Rechtslage besagt, dass Gewinne aus Immobilienverkäufen nur dann der Einkommenssteuer unterliegen, wenn die Grundstücke vor dem Ablauf von zehn Jahren nach deren Erwerb wieder veräußert werden.
  • Außerdem ist es so, dass Sie Ihr Haus steuerfrei nach drei Jahren verkaufen können, wenn Sie es in diesen drei Jahren selber bewohnt haben.
  • Im Jahre 1999 wurde die sogenannte Spekulationssteuer eingeführt und sollte sogar rückwirkend greifen. Bis Ende 1998 galt die Regelung, dass Gewinne aus Immobilienverkäufen lediglich dann versteuert werden mussten, wenn diese vor einem Ablauf von zwei Jahren nach deren Kauf veräußert wurden.
  • Heute haben Sie also die Möglichkeiten, drei Jahre selber im Haus zu wohnen oder nicht selber darin zu wohnen und zehn Jahre abzuwarten bis zum Grundstücksverkauf - oder aber Steuern zu zahlen.
  • Einer Steuer können Sie dann entkommen, wenn Sie in Ihrer Immobilie selber von Anfang an oder aber zumindest im Verkaufsjahr und auch in den beiden Vorjahren selber wohnen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Kinder, für die Sie der Staat noch Kindergeld zahlt, mietfrei hier wohnen. 
  • Passen Sie auch bei der Hausübertragung innerhalb der Familie auf. Wenn hier Geld dafür geflossen ist, auch wenn es nur ein geringer Betrag war, und das Haus weniger als zehn Jahre im Familienbesitz gewesen ist, dann fällt wieder Einkommenssteuer an.
  • Leider ist die Freigrenze von 1.000 Euro steuerfreiem Gewinn hier schnell erreicht.
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