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Häusliche Gemeinschaft - Bedeutung

Ihr geleastes Fahrzeug einem Fremden zu überlassen, kann unangenehme Folgen haben.
Ihr geleastes Fahrzeug einem Fremden zu überlassen, kann unangenehme Folgen haben.
Die häusliche Gemeinschaft lässt als Vertragsklausel keinen Raum für Interpretationen oder Auslegungen zu. Es gibt nur eine eindeutige Definition, die sich nicht umgehen lässt.

Die häusliche Gemeinschaft ist eindeutig definiert

  • Die häusliche Gemeinschaft umfasst die Personen, die innerhalb eines Haushaltes zusammenleben, ob dies nun als Ehepaar geschieht, Familienangehörige oder sonstige Partnerschaften umfasst, ist hierfür in den meisten Fällen irrelevant. 
  • Von Eheleuten wird in der Regel eine häusliche Gemeinschaft angenommen respektive zum Fortbestand einer Ehe erwartet, was zur Folge hat, dass dieses gemeinsame Leben und Wirtschaften bei einer anstehenden Scheidung aufgelöst werden muss, bevor es zu einer regulären rechtskräftigen Scheidung, nach dem erforderlichen Trennungsjahr, der Ehe kommen kann.

Diese Zusammengehörigkeit ist auch versicherungstechnisch von Bedeutung

  • Nicht nur für solche unangenehmen schicksalhaften Begebenheiten wie Scheidungen wird eine derartige Zusammengehörigkeit zu einer entscheidenden Angelegenheit, auch versicherungstechnisch wird sich oft im Kleingedruckten finden lassen, dass Familienangehörigen sowie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer Lebenden derselbe Versicherungsschutz zukommt wie dem Unterzeichnenden des Versicherungsvertrages selbst, soweit diese Personen dort ihren Wohnsitz angemeldet haben.
  • Auch bei heute oft üblichen Leasingverträgen für Kraftfahrzeuge wird unter den Vertragspartnern oftmals geregelt, dass der Leasingkunde sein Fahrzeug zwar nicht fremden Personen zur Verfügung stellen darf, jedoch Mitbewohner, also in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebende Menschen, durchaus auch das Kfz mitbenutzen dürfen, ohne dass hier ein Vertragsbruch vorliegen könnte.
  • Zeitweise durch Familienangehörige bewohnte Gästezimmer reichen also nicht aus, um einen eventuellen Versicherungsschutz geltend machen zu können. Der Lebensmittelpunkt muss sich hierzu in ein und denselben vier Wänden befinden, in denen auch der Versicherungsnehmer seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat.
helpster.de Autor:in
Achim Günter
Achim GünterAchim bereichert mit seinem hervorragenden Allgemeinwissen den Themenbereich Schule. Als erfahrener Steingartengärtner gibt er sein Insiderwissen auf dem Gebiet Garten gerne weiter. Das Familienoberhaupt kennt sich auch mit Geld und Finanzen bestens aus.
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