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Haftpflichtversicherung - den Schaden melden Sie so Ihrer Versicherung

Haftpflichtschäden müssen unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.
Haftpflichtschäden müssen unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.
Ein zivilisierter Mensch fügt keinem anderen vorsätzlich einen Schaden zu. Doch fahrlässiges oder leichtfertiges Handeln reicht schon aus, wenn dabei andere Personen einen Schaden erleiden. Der Verursacher muss für eine Verletzung oder Beschädigung geradestehen. Wer für diese Fälle keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und die Regulierung übernimmt, haftet mit seinem gesamten Vermögen für beschädigte Gegenstände und Behandlungskosten sowie weitere Auswirkungen wie Folgeschäden etc. Eine Meldung über den Hergang muss also unverzüglich erfolgen, wenn unnötige Kosten vermieden werden sollen.

Was Sie benötigen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Adresse Schadensverursacher
  • Adresse Beteiligter
  • Schadensmeldung
  • Schilderung Schadenshergang
  • geschätzte Schadenssumme
  • Rechnungsbeleg
  • Schadensgegenstand
  • Schadensregulierung

Wichtige Bestandteile einer Haftpflichtversicherung beachten

  • Vor Vertragsabschluss sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen. Doch nicht nur die preiswerteste ist immer optimal für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
  • Ihr Versicherungsschutz sollte mindestens drei Millionen Euro als Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden enthalten.
  • Optimal wäre es, wenn sie auch Mietsachschäden mit einschließt.
  • Ihre Kinder sollten in den Versicherungsschutz mit aufgenommen worden sein. Es darf keine Rolle spielen, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht.
  • Achten Sie ferner darauf, dass auch Gefälligkeitshandlungen wie beispielsweise eine kurzfristige Hilfe bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten versichert sind.
  • Sie sollten stets darauf achten, dass die fälligen Beiträge auch bezahlt wurden, da sonst im Schadensfall eine Erstattung abgelehnt wird.
  • Die meisten Haftungsansprüche werden zwar durch eine normale Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Doch gibt es im Alltag Situationen, wo besondere Risiken hinzukommen und mögliche Schäden gesondert mit einer speziellen Haftpflichtversicherung versichert werden müssen. Dazu zählen u. a. Gefahren für Tierhalter, für die Jagdhaftpflicht, den Wassersport, für Haus- und Grundbesitzer, die Bauherren-Haftpflicht und bei Tankbesitzern eine Gewässerschaden-Absicherung.
  • Da die verschiedenen Anbieter preis- und leistungsmäßig sehr unterschiedlich sind, lohnt es sich, verschiedene Angebote - auch im Internet - miteinander zu vergleichen.

Eingetretener Schaden der Versicherung nach Bekanntwerden melden

  • Ein Haftpflichtschaden sollte unverzüglich nach Eintritt der Versicherung gemeldet werden.
  • Prüfen Sie Ihre Police nach, ob bei Ihnen ebenfalls die Meldefrist von 7 Werktagen eingetragen ist. Ansonsten müssen Sie sich an die vereinbarte Regelung halten.
  • Zum eigenen Schutz könnten Sie Ihre örtliche Versicherung vorab telefonisch mit einer Schaden-Hotline benachrichtigen, aber eine schriftliche Meldung mit Einschreibbrief sollten Sie keinesfalls versäumen.
  • Geben Sie bereits bei der schriftlichen Meldung als Versicherungsnehmer Ihre Vertragsnummer, Ihre Kontaktdaten und die der Geschädigten korrekt an, damit auch spätere Rückfragen lückenlos zugeordnet werden können.
  • Sind bereits Rechnungsbelege (wie Abschleppgebühren, Reparaturrechnungen etc.) vorhanden, können diese bereits im Schreiben mit versendet werden.
  • Das zuständige Abwicklungsbüro wird Ihnen im Normalfall baldmöglichst ein Formular für eine Schadensanzeige senden, worauf Sie den genauen Tathergang und alle bekannten Informationen schildern müssen.
  • Machen Sie Ihre Angaben wahrheitsgemäß und verstricken Sie sich nicht in Ungereimtheiten bei Rückfragen. Haben Sie einen Fotoapparat oder ein entsprechendes Handy zur Hand, sollten Sie etwaige beschädigte Gegenstände dokumentieren.
  • Ein Adressentausch ist ratsam, wenn mehrere Beteiligte davon betroffen sind und eventuell zur Klärung herangezogen werden müssen.
  • Viele Versicherungen bieten auch den Service im Internet an, d. h. den Schadensfall könnten Sie einfach und schnell mit einem entsprechenden Link online melden.

Die Versicherung wird vor der Erstattung grundsätzlich prüfen, ob Sie tatsächlich ersatzpflichtig sind. Sie wird auch unberechtigte Ansprüche abwehren, sodass Sie mit voreiligen Schuldzugeständnissen oder gar Zahlungen vorsichtig sein sollten.

Etwaige Forderungen, Mahnungen etc., die den Versicherungsschaden betreffen, sollten Sie unmittelbar an die zuständige Versicherung zur Bearbeitung und Beurteilung weiterleiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

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