Alle Kategorien
Suche

Haftungsprovision - Erklärung

Haftungsprovisionen entschädigen für besondere Risiken.
Haftungsprovisionen entschädigen für besondere Risiken.
Verantwortung bedeutet Risiko. Wer Risiken eingeht, kann finanziell belohnt werden. Ein solches Entgelt wird oft als Haftungsprovision bezeichnet. Sie begegnet Ihnen maßgeblich im Wirtschaftsrecht.

Der Begriff der Haftungsprovision wird im deutschen Sprachgebrauch eher selten verwendet. Gebräuchlicher scheint die Verwendung in Österreich zu sein.

Die Haftungsprovision entschädigt für ein persönliches Risiko

  • Im Grunde erklärt sich der Begriff von selbst. Jemand erhält eine Provision, weil er für irgendetwas haftet. Oder umgekehrt: Derjenige, der eine Haftung übernimmt, wird dadurch belohnt, dass er dafür eine Provision erhält.
  • Vielfach begegnet einem der Begriff im Bürgschaftsrecht. Der Bürge, der gegenüber einem Darlehnsgeber für die Rückzahlung der Verbindlichkeit einer anderen Person bürgt, erhält für sein Risiko eine Belohnung. So erhält auch die Bank, die beispielsweise für den Mieter gegenüber dem Vermieter eine Kautionsbürgschaft abgibt, für das damit verbundene Risiko ihrer Inanspruchnahme durch den Vermieter eine Haftungsprovision.
  • Gleichermaßen wird der Begriff im Gesellschaftsrecht verwendet. Der Gesellschafter einer GmbH haftet grundsätzlich nur in der Höhe seiner Kapitalanlage. Eine weitergehende Inanspruchnahme durch einen Gläubiger der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Will die GmbH einen Kredit in Anspruch nehmen, bestehen die Banken regelmäßig darauf, dass entweder der Geschäftsführer oder der Gesellschafter eine persönliche Haftung übernehmen, die über die Höhe der Kapitalanlage hinausgeht. Für das damit verbundene Risiko erhält der betreffende Gesellschafter  eine Haftungsprovision. Die Höhe ist ausschließlich Vereinbarungssache.

Im Handelsgesetzbuch wird der Begriff konkretisiert

  • Der Begriff der Haftungsprovision wird im Handelsgesetzbuch auch als Delkredereprovision bezeichnet. Gemäß § 86b HGB erhält der Handelsvertreter eine zusätzliche Vergütung, wenn er die Gewährleistung dafür übernimmt, dass das von ihm vermittelte Geschäft tatsächlich zustande kommt.
  • Auch kann ein Kommissionär aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung eine besondere Provision erhalten, wenn er die Gewährleistung für den Eingang einer Forderung aus dem von ihm vermittelten Geschäft mit dem Dritten übernimmt (§ 394 HGB). Ein Kommissionär übernimmt es gewerbsmäßig, Waren für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: