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Heizung defekt - dem Vermieter den Schaden richtig melden

Wenn die Heizung defekt ist.
Wenn die Heizung defekt ist.
Sie wohnen zur Miete und Ihre Heizung ist defekt? Dann müssen Sie dies Ihrem Vermieter melden. So gehen Sie vor, um dem Vermieter den Schaden richtig zu melden.

Wenn Ihre Heizung defekt ist

  • Gerade jetzt im Winter ist es ärgerlich, wenn die Heizung defekt ist. Wenn Sie zur Miete wohnen, ist es aber notwendig, wenn Sie Ihrem Vermieter den Schaden richtig melden. Sie sind dazu laut Gesetz verpflichtet, da eine defekte Heizung einen Mangel darstellt, der dem Vermieter gemeldet werden muss.
  • Sollten Sie dies nicht tun, kann Ihnen dies Ärger einhandeln. Dann sind Sie Ihrem Vermieter für den daraus eventuell entstehenden Schaden zum Ersatz verpflichtet. Aber auch, um schon bald wieder eine funktionierende Heizung zu besitzen, sollten Sie die defekte Heizung Ihrem Vermieter melden. Dieser kann dann einen Installateur beauftragen, die Heizung wieder zum Laufen zu bringen.
  • Sie sollten allerdings nicht zögern, Ihren Vermieter zu unterrichten. Sie können dies telefonisch tun oder aber schriftlich. Es empfiehlt sich aber die schriftliche Variante, da Sie dann direkt einen Beweis haben, dass Sie Ihrem Vermieter den Schaden gemeldet haben.

So gehen Sie bei Ihrem Vermieter vor

  • Suchen Sie im Mietvertrag nach der Adresse des Vermieters. Diese steht meist auf der ersten Seite des Mietvertrages. Diese verwenden Sie für Ihren Brief.
  • In dem Brief ist wichtig, dass Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie den Grund, hier defekte Heizung, im Betreff angeben. Dann weiß der Vermieter sofort, wer Sie sind und kann Sie leichter einordnen.
  • Schildern Sie den Vermieter, dass Ihre Heizung defekt ist und, falls Sie mehrere Heizkörper in der Wohnung haben, wo sich dieser befindet.
  • Fragen Sie den Vermieter, ob er einen Installateur zu Ihnen schickt, um die Heizung zu reparieren. Sie können auch fragen, ob Sie sich selbst darum kümmern sollen. Die Kosten für diesen zahlt der Vermieter.
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