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Hund im Garten begraben?

Hunde sind treue Freunde.
Hunde sind treue Freunde. © Stephan_Franz-Xaver_Dietl / Pixelio
Der Tod eines Hundes ist für dessen Halter ein Grund zum Trauern. Der Wunsch, den geliebten Freund im Garten zu begraben, ist verständlich.

Tote Hunde vor dem Gesetz

Für den Besitzer ist ein treuer Freund gegangen, das Gesetz spricht von einem nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukt. Die Entsorgung ist in den Hygienevorschriften der EG geregelt (Verordnung Nr. 1774/2002). 

Der Artikel 24 sieht vor, dass die zuständige Behörde bei Bedarf über das Vergraben von toten Heimtieren (dazu gehören Hunde und Katzen) entscheiden kann.

Das bundesdeutsche Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) sieht in § 7 Abs 6 vor, dass tote Heimtiere begraben werden dürfen. Zu diesem Gesetz gibt es, außer in den Ländern Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz, ein Ausführungsgesetz. In diesem ist genau geregelt, wer wo ein Tier vergraben darf.

Welche Vorschriften Sie in Ihrem Bundesland einhalten müssen, kann Ihnen ein Tierarzt sagen. Fragen Sie zur Sicherheit außerdem bei der Gemeinde oder beim Veterinäramt nach.

Tiere im Garten begraben - übliche Vorschriften

Sie dürfen nur einzelne Körper von eigenen Tieren auf dem eigenen Grundstück begraben. Es ist Ihnen also nicht erlaubt, den Hund eines Mieters zu vergraben oder diesem zu gestatten, einen Tierkörper bei Ihnen im Garten zu bestatten.

Liegt Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, dürfen Sie keine Tiere darauf bestatten. Dies ist auch nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze erlaubt. Damit das Tier nicht von Wildtieren ausgegraben wird, müssen Sie es mit einer Erdschicht von mindestens 50 Zentimetern bedecken.

  • Sollte Ihr Hund an einer meldepflichtigen Krankheit wie Tollwut gestorben sein, dürfen Sie ihn nicht selber begraben.
  • Fragen Sie das zuständige Veterinäramt nach den genauen Regeln.
  • Es darf nur ein einzelnes Tier bestattet werden.
  • Es muss sich um den eigenen Hund handeln.
  • Er darf nur auf dem eigenen Grund begraben werden.
  • Das Grundstück darf nicht im Wasserschutzgebiet liegen.
  • Begraben neben einem öffentlichen Weg oder Platz ist verboten, ein Abstand von zwei Metern ist in der Regel ausreichend.
  • Der Hund muss mit 50 Zentimeter Erde bedeckt sein.

Begräbnis auf eigenem Grundstück

Warten Sie nach dem Tod Ihres Haustieres nicht zu lange mit dem Begräbnis. Sie dürfen es nicht bei sich lagern. Eventuell übernimmt ein Tierarzt das Lagern, wenn Sie das Tier nicht sofort bestatten können.

Heben Sie eine Grube im Garten aus, die einen Meter tief ist. Achten Sie darauf, dass diese eine ausreichende Größe hat. Das Tier muss darin flach liegen können. So ist sichergestellt, dass Sie 50 Zentimeter Erde über dem Hund aufschütten können.

Sehen Sie davon ab, Ihrem Liebling Spielsachen aus Plastik mit in das Grab zu legen. Verzichten Sie auch auf einen Sarg aus Holz. Wickeln Sie ihn besser in eine Decke aus Baumwolle oder in Papier ein. Ein Karton ist ebenfalls kein Problem.

Alternativen zur Bestattung auf eigenem Boden

Sie können Ihren Hund in einem Tierkrematorium einäschern lassen. In einigen Instituten dürfen Sie beim Einäschern anwesend sein. Auf  Wunsch bekommen Sie die Asche in einer Urne oder in einem kleinen Karton. Es ist erlaubt, die Asche im Wald zu verstreuen.

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Tierfriedhöfe. Dort können Sie sich einen schönen Platz für Ihren Hund aussuchen und ihn würdevoll beerdigen. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihren Liebling zu besuchen und sein Grab liebevoll zu gestalten.

Verzichten Sie darauf, das Tier an einem Platz zu begraben, der Ihnen nicht gehört. Es ist verboten, in öffentlichen Wäldern und Wiesen Tiere zu bestatten. Dies wird mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet.

Es ist normal, wenn Sie um einen treuen Gefährten trauern, der lange Jahre Ihr Begleiter war. Ihr Wunsch, ihn würdevoll zu bestatten, ist verständlich. Auch wenn kein anderes Tier Ihnen Ihren Hund ersetzen kann, ist ein neuer Hund an Ihrer Seite ein guter Trost.

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