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Hundesteuer für einen Yorkshire Terrier - Hinweise

Im Sinne der Hundesteuer enfach nur ein Hund.
Im Sinne der Hundesteuer enfach nur ein Hund.
Zugegeben - ein Yorkshire Terrier ist ein sehr kleiner Hund, aber bei der Hundesteuer gilt: Hund ist Hund. Es kann einige Ausnahmen von der Steuerpflicht geben, diese haben aber nichts mit der Rasse oder der Größe zu tun.

Hintergrund zur Hundesteuer

  • Die Haltung von Hunden löste schon im Mittelalter Zahlungen an den Lehnsherrn aus. In der Regel galt Sie schon immer als einen Art Luxussteuer und hatte nur wenig damit zu tun, dass die Haltung von Hunden eingeschränkt werden sollte, zum Beispiel um die Seuchengefahr zu bannen.
  • Eingeführt wurde die moderne Hundesteuer 1810 in Preußen. In Österreich gibt es diese je nach Land seit Mitte des 19. Jahrhunderts und auch in der Schweiz ist sie üblich.
  • Traditionell ist es eine Gemeindesteuer, die für die Tatsache erhoben wird, dass jemand einen Hund hält. Abgesehen von Ausnahmen, wie zum Beispiel in Wien, wo man dafür, dass man eine gute Erziehung des Hundes nachweist, die Steuer für ein Jahr erlassen bekommt, ist sie ohne Ausnahme für jeden Hund, der zum Vergnügen gehalten wird, fällig.
  • Im Rahmen von Vorfällen, die durch große und gefährliche Hunde verursacht wurden, gibt es in einigen Gemeinden erhöhte Steuersätze für bestimmte Rassen. Das soll dazu führen, dass Hundehalter auf die Haltung dieser Rassen verzichten. Yorkshire Terrier gehören nicht zu den Rassen, die davon betroffen sind.
  • Die Hundesteuer ist nur an die Tatsache der Haltung des Tieres gebunden, sie ist weder zweckgebunden noch kann der Halter irgendwelche Rechte für sich oder das Tier davon ableiten.

Ausnahmen, die es zum Teil auch für Yorkshire Terrier geben kann

Über Ausnahmen kann nur die Gemeinde entscheiden, in der Sie mit dem Hund leben.

  • Wenn Sie einen Yorkshire Terrier nicht zum privaten Vergnügen halten, sondern diese Rasse züchten, können Sie als anerkannter Züchter von der Steuer befreit werden. Gleiches gilt auch, wenn Sie den Hund anderweitig kommerziell nutzen, zum Beispiel als Artist. Die Entscheidung, ob es sich um ein Hobby oder um eine kommerzielle Nutzung handelt, trifft die Gemeinde.
  • Blinden-, Behinderten- oder Therapiehunde sind ebenfalls von der Steuer befreit. Allerdings sind Yorkshire Terrier etwas klein, um Blinde zu führen oder Behinderten zur Hand zu gehen. Unter Umständen wäre es möglich, dass das Tier als Therapiehund anerkannt wird. In dem Fall muss es aber auch tatsächlich im Einsatz sein.
  • Als Wach- oder Schutzhund muss das Tier eine entsprechende Prüfung ablegen, die ein so kleiner Hund nicht schaffen kann. Außerdem müssten Sie nachweisen, dass Sie einen besonderen Schutz brauchen, und daher ein Wach- oder Schutzhund nötig ist.
  • Auch ein Einsatz als Such-, Spür- oder Drogenhund bedingt einer bestimmte Körpergröße, weil die Hunde erst ab einer gewissen Höhe in der Lage sind, im Gelände unterwegs zu sein, ohne dabei ständig in Situationen zu geraten, denen sie nicht gewachsen sind.
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