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i.V. Unterschrift - das sollten Sie beachten

Vorsicht mit i.V.-Unterschriften.
Vorsicht mit i.V.-Unterschriften. © berwis / Pixelio
Im Geschäftsalltag werden Sie immer wieder Unterschriften begegnen, die den Zusatz i.V., i.A. oder ppa haben. Oft werden Sie auch aufgefordert, für jemanden anderen zu unterschreiben und müssen dann den richtigen Zusatz zu Ihrer Unterschrift setzen. Dabei müssen Sie sehr umsichtig sein.

Bedeutung von "i.V." und anderen Zusätzen

Eines haben die Zusätze alle gemeinsam, es wird immer mit dem eigenen Namen unterschrieben. Steht unter dem Schreiben Anton Müller, dann hat jemand unterschrieben, der diesen Namen trägt. Der Zusätze i.V., i.A. oder ppa bedeuten, dass der Unterschreibende nicht für sich (privat) unterschrieben hat:

  • i.A. werden Sie in Schreiben finden, die Sie von Firmen bekommen. Oft wird die Unterschrift im Auftrag des Chefs von der Sekretärin geleistet. Rückfragen sollten Sie in dem Fall eher an den im Briefkopf Genannten richten, nicht an den Unterzeichner.
  • i.V. kann verschiedene Bedeutungen haben, bei Firmen heißt es "in Vertretung" oder "in Vollmacht". Der Unterzeichnende ist in dem Fall oft auch durchaus kompetent und berechtigt, Auskünfte zu geben.
  • Der Zusatz ppa bedeutet, dass der Unterzeichnende Prokura hat und das Schreiben in eigener Verantwortung, aber für den im Briefkopf Genannten unterschreibt.

Die Bedeutung einer Unterschrift

Generell müssen Sie sehr vorsichtig sein, wenn Sie Unterschriften leisten, das gilt umso mehr, wenn Sie eine Unterschrift mit dem Zusatz i.V. oder i.A. versehen. Überlegen Sie genau, was Sie da unterschreiben und welche Folgen das haben kann. Bedenken Sie:

  • Sie signalisieren im Außenverhältnis, dass Sie berechtigt sind, im Namen des im Briefkopf Genannten zu handeln. Sie können so rechtsverbindliche Geschäfte im Namen Ihres Arbeitgebers abschließen. Überprüfen Sie, ob Sie das wirklich dürfen. i.V.-Unterschriften können weitreichende Folgen haben. Wenn Sie nur mit Ihrem Namen unterzeichnen, geben Sie keine Erklärung im Namen der Firma ab.
  • Angenommen Sie haben nicht die Vollmacht, einem Kunden ein Preisangebot zu machen. Wenn Sie es trotzdem tun und das Schreiben mit i.V. und Ihrem Namen unterzeichnen, dann haben Sie ein rechtsverbindliches Kaufangebot im Namen der Firma abgeben. Die Firma muss sich an Ihr Angebot halten. Haben Sie einen zu niedrigen Preis genannt, können Sie für den Schaden haftbar gemacht werden.
  • Auch bei Bestellungen kann Ihnen Schlimmes widerfahren. Unterzeichnen Sie zum Beispiel einen Liefervertrag mit i.V., dann haben Sie etwas im Namen der Firma gekauft. Die Firma muss die Ware abnehmen. Sollten Sie nicht ausdrücklich berechtigt gewesen sein, diesen Kauf für die Firma zu tätigen, müssen Sie für diesen Einkauf geradestehen. Ihre i.V.-Unterschrift hat also Bedeutung.
  • Das gilt auch, wenn Sie mit i.A. unterschreiben, denn es entsteht im Außenverhältnis der Eindruck, dass Sie zu der Handlung ermächtigt sind. Unterschriften mit i.A. (im Auftrag) oder i.V. (in Vertretung) sollten Sie also nur leisten, wenn Sie tatsächlich dazu befugt sind.

Leisten Sie Unterschriften mit dem Zusatz i.V. also nur, wenn eindeutig geklärt ist, dass Sie dies auch dürfen, und halten Sie sich strikt an den Kompetenzrahmen, der Ihnen gesteckt ist. Dürfen Sie zum Beispiel Büromaterial für 100 € in diesem Rahmen kaufen, dann überschreiten Sie diese Kompetenz nicht.

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