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Immobilien in Monaco kaufen - das sollten Sie wissen

Monte Carlo lockt in erster Linie reiche Kaufinteressenten
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Das Fürstentum Monaco umfasst eine Landesfläche von weniger als 200 Hektar. Das ist sicherlich ein Grund für die vergleichsweise geringe Anzahl verfügbarer Immobilien. Unbebaute Grundstücke gibt es praktisch nicht auf dem freien Markt zu kaufen. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Sie auch für ein kleines Appartement tief in die Tasche greifen müssen.

Aus mehreren Gründen ist im Fürstentum Monaco seit Jahren eine Vielzahl von Immobilienaktivitäten zu verzeichnen. Dafür verantwortlich zeichnen sich vor allem die Anzahl und Bedeutung der Privilegien, welche ein Immobilienkauf mit sich bringt. Da Immobilien aufgrund der Begrenztheit des Landes rar sind, fehlt es nicht an Spekulanten.

Frankreich und Monaco - Währungs- und Zollunion

  • Das Fürstentum Monaco ist von Frankreich umgeben. Beide Staaten verbindet eine jahrhundertealte Tradition. Viele Gesetze gleichen sich. Obwohl das Fürstentum nicht zur EU gehört, besteht mit Frankreich eine Währungs- und Zollunion.
  • Einkommensteuer fällt für Sie als Resident mit EU-Pass mit Ausnahme französischer Staatsbürger nicht an. Monegassische Gesetze sehen beispielsweise für Erbschaft und Schenkung zwischen Ehepartnern Steuerfreiheit vor.
  • Für die Umsatzbesteuerung gelten im Fürstentum dieselben Regelungen wie in Frankreich. Die Umsatzsteuer fällt daher bei Errichtung und in einigen Fällen (Kauf unbebauter Grundstücke) beim Kaufen von Immobilien an. 

Immobilien im Fürstentum kaufen - Besonderheiten

Die Immobilienpreise sind im Vergleich zu Frankreich wesentlich höher. Häufig betragen sie ein Vielfaches davon. Doch wer sich im Fürstentum eine Wohnung  oder Haus kauft, erhält fast problemlos einen Wohnsitz mit Aufenthaltsgenehmigung dazu.

  • Nicht wenige Immobilien in Monaco werden außerdem zum Zwecke der Investition erworben und dann vermietet. Franzosen kaufen häufig mit dem Ziel, Vorteile aus der Erbschaftsregelung zu ziehen.
  • Beim Kauf von Immobilien in Monaco läuft der Kaufvorgang weitgehend gleich dem in Frankreich ab. Einige Besonderheiten sollten Sie dennoch kennen. Beispielsweise werden Terrassen und Balkone zu 100 Prozent als Wohnfläche betrachtet. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der ermittelten Gesamtfläche.
  • Die eigentliche Immobilienübergabe erfolgt nicht erst mit der Eintragung ins Grundbuch, sondern bereits mit Unterzeichnung des Kaufvertrages bei einem monegassischen Notar. Für Notarspesen und Anmelde-/Registergebühren kommen Sie als Käufer auf.
  • Die Kommission für Makler weicht von der in Frankreich ab. Während hier der Käufer sechs Prozent vom Kaufpreis bezahlt, zahlt in Monaco meist der Verkäufer fünf Prozent und der Käufer drei Prozent.
  • Die monegassischen Steuergesetze sehen keine speziellen, wiederkehrenden Steuern bei Immobilieneigentum vor. Grund- oder Bodensteuern bezahlen Sie nicht. 
  • Verkaufen Sie Ihre Liegenschaft irgendwann mit einem Gewinn, fällt für natürliche Personen grundsätzlich keine Steuer an.

Wenn Sie einen Mietvertrag abschließen, kostet das eine Anmeldegebühr. Diese Gebühr zahlt allerdings der Mieter. Sie liegt bei einem Prozent der Jahresmiete plus Betriebskosten.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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