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In der Steuererklärung das Kilometergeld richtig angeben - so geht's

Sie machen das Kilometergeld steuerlich geltend.
Sie machen das Kilometergeld steuerlich geltend.
Wenn Sie eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, müssen Sie erst einmal zu Ihrer Arbeitsstelle gelangen. Ob Sie dabei öffentliche Verkehrsmittel oder Ihr eigenes Fahrzeug benutzen, macht sich in unterschiedlicher Weise für Ihre Werbungskosten bemerkbar. Haben Sie wechselnde Arbeitsstätten, dann wird das Kilometergeld in der Steuererklärung für Sie noch interessanter.

Füllen Sie Ihre Steuererklärung richtig aus

  • Haben Sie eine steuerpflichtige Tätigkeit, so fällt in jedem Jahr eine Steuererklärung an. Damit Ihr zu versteuerndes Einkommen so weit wie möglich reduziert wird, können Sie Ihre Aufwendungen für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
  • Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, können Ihre tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag von 4500,- Euro übersteigen. Hierfür müssen Sie sämtliche Belege aufheben und dem Finanzamt vorlegen. Sie können die einzelnen Summen der Belege auch auf einem besonderen Blatt aufführen, damit das Finanzamt die einzelnen Belege schneller zuordnen kann.

Das Kilometergeld wird besonders berechnet

  • Für jeden entstandenen Kilometer bekommen Sie vom Finanzamt eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro an Kilometergeld. Die Entfernungspauschale ist allerdings auf einen Höchstbetrag von 4500,- Euro festgesetzt. Übertreffen Ihre entstandenen Kosten aber diesen Höchstbetrag, so können Sie in Ihrer Steuererklärung den tatsächlichen Betrag auf einem neutralen Blatt detailliert aufführen.
  • Mit diesem Kilometergeld in der Steuererklärung sind alle Ihre Aufwendungen für Ihr Fahrzeug abgegolten. Behinderte Menschen mit einem GdB von 70% haben sogar das Recht auf 0,60 Euro pro Kilometer. Zudem können Sie als Behinderter Ihre Parkgebühren an Ihrem Arbeitsplatz steuerlich geltend machen.
  • Legen Sie für Ihren Arbeitgeber mit Ihrem eigenen PKW weitere Kilometer zurück und sind möglicherweise im Außendienst tätig, so können Sie alle Ihre gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen. Zudem können Sie Ihre zusätzlich angefallenen Überstunden besonders geltend machen.
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