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In die Schweiz auswandern - diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen

Grundsätzlich kann jeder in die Schweiz auswandern und in diesem schönen Bergland leben.
Grundsätzlich kann jeder in die Schweiz auswandern und in diesem schönen Bergland leben.
Neutral wie die Schweiz, ein Finanzparadies und Land des Käses, der Alpen und der Volksentscheide - die Schweiz hat einen vielfältigen Ruf. So mancher möchte hier gerne wohnen, doch um in die Schweiz auswandern zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Hier ist nicht jeder willkommen, aber wenn Sie das Auswandern in die Schweiz geschafft haben, werden Sie schnell zu einem echten Schweizer.
  • Die Schweiz lockt Auswanderer mit ihrer beeindruckenden Bergnatur, aber auch die niedrigen Steuern sind verlockend, und mit Deutsch als Landessprache sowie der geografischen Nähe fällt die Eingewöhnung gleich leichter.
  • Obwohl der Lebensunterhalt teurer ist, kann sich ein Auswandern in die Schweiz für Sie finanziell lohnen und auch die besondere Atmosphäre der Schweizer Gemütlichkeit mit dem Rütli-Schwur freier Eidgenossen hat ihren Charme.

In der Schweiz leben

  • Eine Möglichkeit, um in die Schweiz auswandern zu können, ist natürlich die Heirat mit einem Schweizer Staatsbürger. Wenn Sie also eine Beziehung mit jemandem aus der Schweiz haben, sollten Sie eine Heirat in Erwägung ziehen, um ganz einfach einwandern zu können.
  • Wollen Sie als EU-Bürger auf klassische Weise in die Schweiz ziehen, gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen. Sie brauchen entweder einen Arbeitsvertrag über mehr als ein Jahr oder einen Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus Ersparnissen selbst bestreiten können. Dann bekommen Sie zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre.
  • Haben Sie nur einen Arbeitsvertrag über weniger als ein Jahr oder sind nicht wirtschaftlich aktiv, bekommen Sie nur eine Kurzaufenthaltsgenehmigung bis zu einem Jahr.
  • Als Student müssen Sie eingeschrieben sein und dürfen maximal 15 Stunden wöchentlich in der Schweiz arbeiten.
  • Sind Sie Rentner und möchten in die Schweiz auswandern, brauchen Sie ausreichend Eigenkapital, dürfen nicht arbeiten und müssen in der Schweiz den Großteil des Jahres verbringen.
  • Als Selbstständiger können Sie in der Schweiz eine eigene Firma gründen. Dafür muss nur Ihr Diplom gefügigen Falls anerkannt werden. Sie bekommen dann für die Einrichtungszeit eine Aufenthaltsgenehmigung für sechs bis acht Monate. Am Ende dieser Zeit müssen Sie als Selbstständiger Ihre wirtschaftlich selbstständige Geschäftstätigkeit erfolgreich nachweisen. Das können Sie z.B. über eine Mehrwertsteuernummer, den Eintrag in Handels- oder Berufsregister oder Ihre Buchführung belegen. Sie müssen mit Ihrem Mindesteinkommen glaubhaft für sich sorgen können, bei Familien können Sie mit Anforderungen um 50.000 Franken jährlich rechnen. Anschließend dürfen Sie wie alle anderen Einwanderer für weitere fünf Jahre in der Schweiz bleiben.
  • Wenn Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, können Sie sechs Monate in die Schweiz ziehen und sich in dieser Zeit für eine weitere Aufenthaltsgenehmigung qualifizieren.
  • Alle Aufenthaltsgenehmigungen können auf Antrag verlängert werden.
  • Nachdem Sie fünf Jahre in der Schweiz waren, können Sie eine Niederlassungserlaubnis, die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und sogar die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen, um dauerhaft in der Schweiz sesshaft zu bleiben. 

Erfolgreich auswandern - das müssen Sie beachten

  • Bis zu drei Monate dürfen Sie ohne Visum vor dem Auswandern in der Schweiz sein, um beispielsweise in Ruhe den Umzug zu organisieren.
  • Haben Sie  Ihre Genehmigung und reisen in die Schweiz ein, müssen Sie sich höchstens acht Tage nach dem Grenzübertritt und vor Arbeitsantritt bei der Gemeinde anmelden. Dafür brauchen Sie Ihren Pass, eine Geburtsurkunde, ein Passbild, eine Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse und den Nachweis sonstiger Versicherungen sowie den Arbeitsvertrag bzw. Studienbescheinigung.
  • Sollten Sie nach dem Auswandern in die Schweiz arbeitslos werden, haben Sie sechs Monate Zeit, um wieder die Aufenthaltsbedingungen zu erfüllen.
  • Sobald Sie aber die Schweizer Fürsorge beziehen müssten, sei es weil Sie Ihre deutschen Ansprüche auf Arbeitslosengeld verlieren oder Rücklagen aufgebraucht haben, müssen Sie die Schweiz verlassen.
  • Informationen zum Auswandern in die Schweiz bekommen Sie über das Auswärtige Amt und die Schweizer Botschaften.
  • Das Abkommen zur Personenfreizügigkeit regelt die Einwanderungsbedingungen für Deutsche in die Schweiz.
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