Alle Kategorien
Suche

"Inkl. MwSt" - was Sie als Unternehmer bei der Preisangabe beachten sollten

Preise sollten für den Kunden transparent sein.
Preise sollten für den Kunden transparent sein.
Wenn Sie als Unternehmer ein Angebot erstellen oder eine Rechnung schreiben, dann müssen Sie dort in der Regel die Mehrwertsteuer ausweisen beziehungsweise den Preis "inkl. MwSt." angeben. Gerade bei der Angebotserstellung sollten Sie darauf achten, dass dem Endverbraucher die Mehrwertsteuer erkennbar ist.

Wenn Sie nicht gerade Kleinunternehmer sind und auf Ihren Rechnungen darauf hinweisen, dass Sie daher keine Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer erheben, müssen Sie als Unternehmer bei der Preisangabe die Mehrwertsteuer angeben. Ob Sie bei einem Angebot den Preis "inkl. MwSt." angeben, oder ob Sie den Netto-Preis angeben und dann dann darauf hinweisen, dass sich dieser zuzüglich Mehrwertsteuer versteht, bleibt dabei Ihnen überlassen.

Bei einem Angebot den Preis "inkl. MwSt" angeben

  • Ob Sie als Unternehmer bei einem Angebot den Preis direkt "inkl. MwSt" angeben, oder nur den Netto-Preis mit dem Hinweis auf die Mehrwertsteuer versehen, kann eine durchaus unterschiedliche psychologische Wirkung haben.
  • Geben Sie den Brutto-Preis an, ist dieser natürlich höher als der Netto-Preis. Für einen privaten Endverbraucher, für den die Umsatzsteuer nicht wie für einen Unternehmer nur einen "Durchlaufposten" darstellt, können Sie damit teuer wirken.
  • Geben Sie allerdings nur den Netto-Preis an und in dem Angebot findet sich erst irgendwo ziemlich "versteckt" der Hinweis, dass sich alle Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer verstehen, könnte die wenig sympathisch wirken.
  • Im schlimmsten Falle überliest ein privater Endverbraucher diesen Hinweis und staunt dann später über die hohe Rechnung. Dann haben Sie ihn zwar erst als Kunden gewonnen, doch möglicherweise hält er Sie nun für jemanden, der nicht deutlich sagt, wie viel seine Dienstleistungen "kosten" und daher unehrlich wirkt. Damit riskieren Sie zumindest eine Weiterempfehlung.
  • Geben Sie den Preis in einem Angebot "inkl. MwSt." an, dann weiß der private Verbraucher sofort, was er am Ende bezahlen muss.

Bei einer Rechnung die anfallende Mehrwertsteuer angeben

  • Bei einer Rechnung müssen Sie als Unternehmer die anfallende Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer getrennt ausweisen.
  • Hier muss genau erkennbar sein, welches das Honorar für Ihre Dienste bzw. der Preis für Ihre Produkte ist, und welche Summe als Mehrwertsteuer fällig ist.
  • Dazu gehört dann auch, den anfallenden Mehrwertsteuersatz anzugeben, denn nicht jede Dienstleistung unterliegt beispielsweise einer Umsatzsteuer von 19%.

Ob Sie als Unternehmer in einem Angebot den Preis direkt "inkl. MwSt." angeben, oder nur den Netto-Preis zusammen mit dem Hinweis auf die Mehrwertsteuer angeben, kann eine unterschiedliche psychologische Wirkung haben.   

Teilen: