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Institut gründen - so könnte es funktionieren

Eine Unternehmensgründung bedarf vieler Überlegungen.
Eine Unternehmensgründung bedarf vieler Überlegungen.
Der Begriff Institut ist kein rechtlich geschützter Begriff. Jeder kann ein Institut gründen, um wirtschaftliche, künstlerische oder wissenschaftliche Ziele zu verfolgen. Bekannt sind in erster Linie Lehr- und Forschungsinstitute der Bildungseinrichtungen. Eine Begriffsverwendung finden Sie gleichfalls bei einem Kreditinstitut, Massageinstitut, Kosmetikinstitut oder Sprachinstitut.

Für die Gründung von öffentlichen Instituten an Lehr- und Forschungseinrichtungen werden meist von den Einrichtungsleitungen sowie den Landeshochschulgesetzen genaue Grundsätze vorgegeben. Für gewerbliche Institute rein privat oder mit privater Beteiligung, beispielsweise in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) oder einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG), gelten die jeweiligen rechtlichen Vorschriften.

Institut gründen – rechtliche Besonderheiten

  • Die deutsche Rechtsprechung beschäftigt sich weniger mit der Gründung von Instituten, sondern eher mit Bezeichnungen von Unternehmensformen oder Vereinen, die den Begriff im Unternehmensnamen verwenden.
  • Besonders bei gewerblichen Instituten, die ihren Kunden als seriöser Dienstleistungsanbieter gegenübertreten möchten, ist das der Fall. Kredit-(Bank) und Bestattungsinstitut gehören ebenso dazu, wie das Sprach-, Eheanbahnungs- oder das Massageinstitut.
  • Der Name Institut darf laut Rechtsprechung nicht irreführend verwendet werden. Wenn Sie die Institutsbezeichnung verwenden wollen, achten Sie darauf, dass aus dem Unternehmensnamen und der Tätigkeit eindeutig hervorgehen muss, dass Sie nicht auf wissenschaftlichem Gebiet arbeiten.
  • Beschäftigen Sie sich im Unternehmen mit Forschung und Wissenschaft, müssen Sie sich an die Grundsätze von Universitätsinstituten halten.

Institutsgründung als seriöse Unternehmung

  1. Wenn Sie ein Institut gründen wollen, müssen Sie die Geschäftstätigkeit (wissenschaftlich, seriös) klar definieren.
  2. Problemlos ist die Institutsgründung, wenn Sie sich im Bereich Lehre und Forschung engagieren möchten.
  3. Gründen Sie ein privatwirtschaftliches (gewerbliches) Institut, stellt dies die Eröffnung eines Unternehmens dar. Sie können für Ihr Unternehmen aus mehreren Rechtsformen wählen.
  4. Die Form Einzelunternehmen (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) wählen Sie, wenn Sie in Einzelverantwortung geschäftliche Tätigkeiten ausführen.
  5. Bei einem oder mehreren Partnern können Sie für Ihr Institut eine Gesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine GmbH oder eine englische Limited führen.
  6. Die Wahl der optimalen Rechtsform sichert Sie rechtzeitig vor Haftungsfallen und Streitigkeiten mit eventuellen Unternehmenspartnern ab.
  7. Die kostengünstigste Gründungsvariante ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  8. Sie brauchen dafür einen schriftlichen Vertrag über die Gründung der GbR. Die Gesellschaft müssen Sie in einem staatlichen Register anmelden.
  9. Egal welche Gesellschaftsform Sie für Ihr Institut verwenden, mit der Gründung kommen neben kaufmännischen auch zahlreiche steuerrechtliche Pflichten auf Sie zu. Erkundigen Sie sich bei einem Steuerberater.

Wie Sie als Freiberufler ein Institut beziehungsweise Unternehmen (Kosmetikinstitut, Sprachinstitut) gründen, können sie detailliert in einem Gründungsratgeber der Universität Rostock nachlesen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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