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Ist ein Auto versichert, wenn es abgemeldet ist? - Das sollten Sie bei der Abmeldung beachten

Stillgelegtes Auto richtig versichern
Stillgelegtes Auto richtig versichern
Ein Auto ist nur noch bedingt oder überhaupt nicht versichert, wenn es abgemeldet ist. Möchten Sie Ihr Auto später wieder in Betrieb nehmen, können Sie die Versicherung zum Ruhen bringen.

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, kann dies unterschiedliche Gründe haben. Die Frage, ob ein Auto versichert ist, wenn es abgemeldet ist, richtet sich danach, was Sie damit bezwecken.

Bei Verkauf ist Ihr Auto weiter versichert

  • Verkaufen Sie Ihr Auto, können Sie es vor der Übergabe an den Käufer bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Der Käufer kann es selbst wieder anmelden. Mit der Abmeldung können Sie die Kfz-Versicherung kündigen. Die Prämien für die restliche Vertragslaufzeit erhalten Sie erstattet.
  • Wenn Sie das Auto nicht abmelden, übernimmt der Käufer zunächst Ihren bestehenden Versicherungsvertrag. Er hat allerdings ein Sonderkündigungsrecht. Bis dahin ist ein Auto auf jeden Fall versichert.

Ist der Wagen abgemeldet, ruht die Versicherung

  • Ist Ihr Auto abgemeldet, weil Sie es stillgelegt haben, kommt es drauf an, was Sie damit bezwecken. Bei einer Stilllegung wird das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle vorübergehend abgemeldet. Dann erlischt auch der Versicherungsschutz um 24 Uhr des betreffenden Tages.
  • Sie müssen auf jeden Fall Ihren Haftpflicht- und Kaskoversicherer informieren, dass das Auto abgemeldet ist. Beabsichtigen Sie, das Auto später wieder anzumelden, können Sie das Ruhen des Versicherungsvertrages beantragen. Dazu müssen Sie die Abmeldebescheinigung vorlegen. Der Versicherungsvertrag lebt wieder auf, wenn Sie das Fahrzeug wieder anmelden.
  • Informieren Sie nicht binnen 18 Monate die Versicherung, dass Sie das Auto wieder angemeldet haben, erlischt der Versicherungsvertrag automatisch, ohne dass Sie diesen kündigen müssen.
  • Diese Ruheversicherung bedingt, dass das Auto für 18 Monate im Regelfall gegen Beschädigung und Diebstahl versichert ist. Lesen Sie dazu die Bedingungen Ihres Versicherers.
  • Melden Sie das Fahrzeug endgültig und dauerhaft ab, erlischt der Versicherungsschutz vollständig um 24 Uhr des Abmeldetages.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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