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Ist ein Verrechnungsscheck übertragbar?

Verrechnungsschecks werden nur bei Deckung eingelöst.
Verrechnungsschecks werden nur bei Deckung eingelöst.
Es soll auch heute, im Zeitalter des elektronischen Zahlungsverkehrs, noch Leute geben, die einen Verrrechnungsscheck ausstellen. Kommen Sie in den Besitz eines solchen Papiers, ist interessant zu wissen, wie Sie es verwenden können und ob es übertragbar ist.

Verrechnungsschecks waren wenigstens in früheren Zeiten beliebte Zahlungsmittel. Es gibt sie zwar heute noch immer. Allerdings sind sie weitgehend aus der Mode gekommen. Heute bezahlen Sie mit Kreditkarten oder nehmen die Dienste eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch. Dennoch sollten Sie wissen, was ein Verrechnungsscheck ist. Es könnte Ihnen ja doch noch einer begegnen.

Was ist ein Verrechnungsscheck?

Schecks sind ein Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Der Aussteller des Schecks weist seine Bank an, an den Schecknehmer bei Vorlage des Schecks die bezeichnete Schecksumme auszubezahlen. Die Bank ist der "Bezogene". Der Scheck wird auf die Bank bezogen.

  • Ein normaler Scheck ist ein Barscheck. Der Schecknehmer kann ihn der bezogenen Bank vorlegen und die sofortige Auszahlung des Scheckbetrages in bar verlangen. Ein Verrechnungsscheck trägt hingegen den Vermerk, dass er nur "zur Verrechnung" dient (Art. 39 Scheckgesetz). Die Barauszahlung des Scheckbetrages ist damit ausgeschlossen.
  • Sie können jeden Barscheck zu einem Verrechnungsscheck machen, indem Sie den Vermerk zur Verrechnung, üblicherweise in die obere linke Ecke, eintragen. Die Banken stellen aber auch vorgefertigte Verrechnungsschecks aus.
  • Der Vorteil gegenüber einer Überweisung besteht darin, dass Sie Zeit gewinnen. Der Scheck ist nämlich erst bei Vorlage bei der bezogenen Bank fällig und zahlbar. Verschicken Sie den Scheck zudem auf dem Postweg, dauert dies seine Zeit. Da der Scheck zudem übertragbar ist, kann es einige Zeit dauern, bis ihn der letzte Empfänger tatsächlich einlöst.
  • Der Nachteil ist die mangelnde Akzeptanz. Wenn Sie im Internet Ware bestellen, werden Verrechnungsschecks so gut wie nicht mehr akzeptiert. Hier zählen Kreditkarten, Sofortüberweisungen, Lastschriften oder die Zahlung über Zahlungsdienstleister wie PayPal.

Schecks sind übertragbar

Der Vorteil von Schecks ist, dass sie übertragbar sind. Es gibt den Orderscheck und den Inhaberscheck. Beim Orderscheck lautet der Scheck auf den Namen einer bestimmten Person. Beim Inhaberscheck lautet der Scheck nur auf den Inhaber oder auf einen bestimmten Schecknehmer mit dem Zusatz "oder Überbringer".

  • Möchten Sie den Verrechnungsscheck in der Form des Orderpapiers an eine andere Person weiterreichen, unterschreiben Sie auf der Rückseite mit Ihrem Vor- und Nachnamen. Dieser Vorgang wird als Indossament bezeichnet.
  • Beim Inhaberpapier genügt es bereits, wenn Sie die Scheckurkunde übertragen. Das Indossament ist nicht entscheidend, erleichtert aber die Auszahlungsmodalitäten. Sie sollten die Überbringerklausel dabei nicht streichen. Streichen Sie die Klausel, braucht die Bank den Scheck nicht einzulösen.
  • Sie können den Scheck einer inländischen Bank auch im Ausland ausstellen. Der Empfänger im Ausland übergibt ihn seiner Bank zur Einlösung bei einer deutschen Bank.

Modalitäten der Scheckeinlösung

  • Sie können den Verrechnungsscheck mit jeder beliebigen Summe ausstellen. Da mit der Abwicklung jedoch Gebühren verbunden sind, macht es wenig Sinn, minimale Beträge mittels Verrechnungsscheck bezahlen zu wollen. Dann kann es günstiger sein, mit der Post Briefmarken als Zahlungsmittel oder einen Geldschein zu verschicken.
  • Jeder Scheck ist "bei Sicht" zahlbar. Dazu legen Sie den Verrechnungsscheck Ihrer Bank zum Scheckeinzug vor. Ihre Bank übernimmt es, den Scheck bei der bezogenen Bank einzulösen und wird ihn Ihrem Konto gutschreiben. Sie erteilen Ihrer Bank einen Einziehungsauftrag zur Einlösung. Die Gutschrift kann bis zu 14 Tagen in Anspruch nehmen. Ausländische Schecks sind oft wochenlang unterwegs.
  • Ein Verrechnungsscheck müssen Sie, ausgehend von seinem Ausstellungsdatum, binnen acht Tagen zur Zahlung vorlegen (Art. 29 Scheckgesetz). Danach ist die bezogene  Bank nicht mehr verpflichtet, den Scheck auszuzahlen.
  • Weist das Konto des Scheckausstellers mangels Guthaben keine Deckung auf, löst die bezogene Bank den Scheck nicht ein. Er geht zu Protest. Dass der Scheckaussteller dennoch für die Zahlung des Scheckbetrages persönlich geradestehen muss, versteht sich von selbst.
  • Protestierte Schecks können Sie im "Urkundenprozess" einklagen. Im Urkundenprozess entscheidet das Gericht besonders zügig allein nach Maßgabe der Scheckurkunde. Dies erleichtert die Titulierung und ermöglicht eine schnelle Vollstreckung wegen der Forderung. Insoweit können Sie die Entgegennahme eines Schecks als Vorteil verbuchen. Sie kommen schnell zu einem Titel.

Achten Sie auf diese Risiken beim Verrechnungsscheck

  • Versenden Sie als Scheckaussteller den Scheck mit der Post, tragen Sie das Versandrisiko. Geht der Scheck dem Empfänger aus irgendwelchen Gründen nicht zu, ist Ihre Zahlung nicht erfolgt. Löst der Empfänger den Scheck ein, hat er den Scheck offensichtlich erhalten.
  • Wird Ihr Inhaberscheck von einer fremden Person eingelöst, wurde er unterwegs vielleicht entwendet. Sie können dann über Ihre Bank recherchieren, welche Person den Scheck auf welchem Konto eingelöst hat. Möglicherweise hat der Schecknehmer den Scheck auch weitergereicht (indossiert). Dann löst der nachfolgende, Ihnen vielleicht unbekannte Schecknehmer den Scheck ein.
  • Im privaten Autohandel wird teilweise auch noch mit Verrechnungsschecks gearbeitet. Seien Sie äußerst vorsichtig. Überlassen Sie Ihr Fahrzeug dem Käufer und akzeptieren einen Verrechnungsscheck, tragen Sie das Deckungsrisiko. Erfahrungsgemäß sind Verrechnungsschecks bei Geschäften dieser Art selten gedeckt. Der Scheckeinzug wird zum Vabanquespiel.

Verrechnungsschecks sind immer mit Risiken behaftet. Angesichts moderner Zahlungsmöglichkeiten sollten Sie auf der Verwendung von Verrechnungsschecks eher verzichten. Sie sind wahrlich aus der Mode gekommen und nicht mehr zeitgerecht.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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