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Josefsehe: Begriff - Erklärung

Maria und Josef sollen laut orthodoxer Lehre keusch gelebt haben.
Maria und Josef sollen laut orthodoxer Lehre keusch gelebt haben.
Der Begriff Josefsehe leitet sich von Josef von Nazareth ab, der laut orthodoxer Lehre der Kirche mit Maria asexuell gelebt haben soll. Eine derartige Beziehung bedeutet, dass Mann und Frau geschlechtlich nicht miteinander verkehren, sondern keusch sind.

Eine Josefsehe wird auch als Engelehe, als weiße Ehe oder immer noch als Jungfernehe bezeichnet. Die Begriffe bedeuten allesamt, dass es sich bei diesen ehelichen Gemeinschaften um Beziehungen handelt, bei denen Mann und Frau keinen Geschlechtsverkehr miteinander haben.

Warum man sich für eine Josefsehe entscheidet

Vielfach wird der Verzicht auf körperliche Liebe aus religiösen Gründen eingegangen. In Anlehnung an die Vorbilder Josef und Maria, die laut kirchlichen Traditionen und der orthodoxen Lehrmeinung der katholischen Kirche keinen Sex miteinander hatten, wird auch zwischen Gläubigen oft eine derartige Lebensgemeinschaft vorgezogen.

  • In Matthäus 1,25 bilden die Worte „Er erkannte sie aber nicht, bis sie ihren Sohn gebar“ für Gläubige den Hinweis, dass Josef und Maria keusch miteinader lebten und Maria das Kind Jesus tatsächlich jungfräulich zur Welt brachte. Eine eindeutige Klärung, ob nach der Geburt Jesu ein sexueller Vollzug stattgefunden hat, ist nicht gegeben.
  • Vielfach wird auch die Tatsache, dass auf den meisten Bildern Josef als alter Mann und Maria als junges Mädchen dargestellt wird, als Basis genommen, um die Unmöglichkeit eines Vollzuges zu untermauern.
  • Die Verweigerung eines sexuellen Vollzuges der Ehe, wie dies im gegenseitigen Einverständnis beim gemeinsamen Beschluss einer Josefsehe zutrifft, verhindert allerdings laut dem katholischen Kirchenrecht eine Gültigkeit der Ehe.
  • Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn nur zeitweise oder vorübergehend auf die Ausübung der ehelichen Pflichten verzichtet wird. In diesem Falle gilt der Begriff Josefsehe als aufschiebend oder zeitweilig und macht die Ehe in den Augen der Kirche nicht automatisch ungültig.

Keusche Ehen widersprechen dem kirchlichen Ehebegriff

Laut „Codex juris“ (Katholische Kirche, Gesetzbuch) ist eine Ehe „für die Zeugung sowie Erziehung der Kinder“ bestimmt.

  • Die dezidierte Möglichkeit, Nachwuchs zu bekommen, darf laut Kirche nicht verhindert werden (daher auch das Verbot von kontrazeptiven Mitteln/Medikamenten).
  • Insofern widerspricht der Begriff der Josefsehe den kirchlichen Vorstellungen der Eheschließung von Mann und Frau als Basis einer Familie.

Berühmte Regenten, die den Begriff der Josefsehe lebten

  • Augusta Pulcheria, Kaiserin des Oströmischen Reiches, hat im 4. Jahrhundert mit Ihrem Gemahl Markian eine Josefsehe geführt.
  • Heinrich II (heiliggesprochen im 12. Jh.), König des Ostfränkischen Reiches, soll mit seiner Gattin Kunigunde eine keusche Ehe geführt haben. Historiker sind sich uneins, ob es sich hier lediglich um eine Legende handelt.
  • Hedwig von Schlesien (verheiratet mit Heinrich I.), beschloss gemeinsam mit ihrem Mann nach der Geburt von sieben Kindern, hinfort enthaltsam, also keusch zu leben. Der Begriff Josefsehe trifft auf diese Heiliggesprochene also erst für die späten Jahre ihrer Ehe im 13. Jahrhundert zu.
  • Katharina von Schweden wurde anno 1344 als 13-Jährige mit Eggart von Kümen verheiratet und die beiden beschlossen von Anfang an, Keuschheit im Ehebett walten zu lassen. Nach dem frühen Tod ihres Mannes ging sie in ein Kloster und wurde Äbtissin.
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