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Kabelanschluss kündigen - so geht's form- und fristgerecht

Satellitten-TV als Alternative zum Kabel-TV
Satellitten-TV als Alternative zum Kabel-TV
Seit es das digitale Fernsehen gibt, das Sie kostenlos mit einer DVB-T Antenne empfangen können, muss es gerade bei knapper Haushaltskasse nicht unbedingt ein kostenpflichtiger Kabelanschluss sein. Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihren Kabelanschluss kündigen. Das ist allerdings nicht immer so einfach. Eigentlich unmöglich ist die Kündigung eines Kabelanschlusses als Mieter. Denn das ist nur möglich, wenn Sie den Mietvertrag kündigen.

Kabelfernsehen ist zwar sehr komfortabel. Doch der Empfang kostet auch extra Gebühren. Seit der flächendeckenden Einführung des digitalen Fernsehens reicht Ihnen eine einfache digitale Zimmerantenne, um an die 20 Programme in ordentlicher Qualität zu sehen.

Als Mieter müssen Sie meist für Kabelanschluss zahlen

  • Nicht jeder kann seinen Kabelanschluss überhaupt kündigen. Für Mieter eines Mehrfamilienhauses sieht meist ein Punkt im Mietvertrag einen gesonderten Kabelanschluss vor, der direkt zur Wohnung gehört, so wie eine Heizung auch. Wenn Sie normales Digital-TV empfangen, bleiben die Kabelanschlusskosten dennoch bestehen.
  • Der rechtliche Hintergrund ist der, dass ein Vermieter den Kabelanschluss als Bestandteil des Mietverhältnisses zur Verfügung stellt.
  • Derartige Verträge mit Kabel-TV Anbietern laufen nicht selten 20 Jahre. Als Mieter können Sie einem Kabelanbieter nur kündigen, wenn Sie einen individuellen Kabelanschluss nutzen. Wird die Kündigung wirksam, dürfen Sie kostenlos Fernsehen via DVB-T.

Kabelnetzbetreiber mithilfe eines Musterschreibens kündigen

  • Wenn Sie als Mieter einem Kabelanschluss und den damit verbundenen Kosten entgehen wollen, müssen Sie wohl oder übel die Wohnung kündigen.
  • Unterschreiben Sie einen neuen Mietvertrag nur, wenn die Klausel Kabelanschluss fehlt oder gestrichen ist.
  • Dennoch muss nicht immer ein Wohnungswechsel der Grund für das Kündigen eines Kabelanschlusses sein.
  • Wenn Sie schon länger Kunde eines Kabelanbieters sind, lohnt sich das Vergleichen von Leistungen und Preisen weiterer Anbieter. Es ist viel Bewegung auf dem Markt und womöglich sparen Sie bei einem Wechsel.
  • Um den Kabelbetreiber wechseln zu können, müssen Sie dem alten Kabelanbieter form- und fristgerecht kündigen.
  • Dazu brauchen Sie als erstes die jeweils geltenden Kündigungsfristen. Bei einem Jahresvertrag sind das meist sechs Wochen. Doch gibt es je nach Vertragsform unterschiedliche Regelungen.
  • Schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen oder rufen Sie beim Kabelnetzbetreiber an.
  • Ihr Kündigungsschreiben muss neben der Vertragsnummer, lediglich enthalten, dass Sie den Anschluss kündigen. Alle relevanten Angaben zur Person und Anbieter-Daten müssen ebenfalls aufführen.
  • Vergewissern Sie sich, wer der richtige Adressat für Ihr Kündigungsschreiben ist. Bei sehr alten Verträgen schauen Sie auf die Webseite des Anbieters oder erkundigen sich telefonisch.

Das Kündigungsschreiben schicken Sie am sichersten per Einschreiben mit Rückschein. Eine besondere Form für ein Kündigungsschreiben ist nicht vorgegeben. Sie können sich der Einfachheit halber ein Muster aus dem Internet laden. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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