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Kann ich als Fußgänger den Führerschein verlieren? - Informatives zur Vorsorge

Auch Fußgänger riskieren den Führerschein.
Auch Fußgänger riskieren den Führerschein.
Wenn Sie sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, dürfen Sie niemanden gefährden. Diese Vorgabe gilt für Autofahrer, Radfahrer, aber auch für Fußgänger. Auch wenn Sie zu Fuß unterwegs sind, beeinträchtigen Sie die Verkehrssicherheit, wenn Sie betrunken sind oder sich rowdyhaft verhalten. Im Extremfall verlieren Sie sogar Ihren Führerschein.

Dass nur Autofahrer den Führerschein abgeben müssen, ist ein Irrglaube. Dass auch Radfahrer den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu befürchten haben, hat sich herumgesprochen. Aber auch als Fußgänger droht Ihnen Ungemach. Ansatzpunkt ist, dass Ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr in Zweifel gezogen wird. Damit ist dann zu rechnen, wenn Sie sich als Trinker offenbaren.

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert Ihre persönliche Eignung

  • Zwar ist es eine echte Ausnahme, dass einem Fußgänger der Führerschein entzogen wird. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie überhaupt einen haben. Haben Sie einen Führerschein, ist davon auszugehen, dass Sie ihn auch nutzen und als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Damit stehen Sie in einer besonderen Verantwortung.
  • Nach § 2 Abs. IV StVG erscheinen Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen nur geeignet, wenn Sie die "notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen haben". Gehen Sie im alkoholisierten Zustand über die rote Ampel und verursachen einen Verkehrsunfall, setzen Sie den ersten Meilenstein. Treten Sie wiederholt in Erscheinung, begründen Sie Zweifel im Sinne der zitierten Vorschrift.

Auch als Fußgänger droht Ihnen die MPU

  • Die Polizei ist verpflichtet, zu Tage tretende Zweifel an Ihrer Verkehrsfähigkeit der Straßenverkehrsbehörde zur Kenntnis zu geben (§ 2 Abs. VII StVG). Die Straßenverkehrsbehörde kann dann bei bestehenden Bedenken gegen die Eignung und Befähigung eines Verkehrsteilnehmers die medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen (MPU). Wird dann festgestellt, dass Sie regelmäßig trinken und infolgedessen im Straßenverkehr auffällig werden, droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • In einem Fall des Verwaltungsgerichts Mainz (Az. 3 L 823/12) wurde dem randalierenden Besucher eines Volksfestes der Führerschein entzogen. Er war bei 3,0 Promille auffällig geworden. Damit offenbarte er, dass er offensichtlich ein ausgeprägtes Alkoholproblem hatte. Um seine Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr zu überprüfen, wurde aus präventiven Gründen die MPU angeordnet. Bei einem derartigen Alkoholpegel wird regelmäßig unterstellt, dass Alkoholismus vorliegt.

Selbst Führerscheinbewerber dürfen keine auffällige Vergangenheit haben

  • Auch wenn Sie sich um den Führerschein bewerben, kann die Straßenverkehrsbehörde eine MPU anordnen. Voraussetzung ist, dass Zweifel an Ihrer Geeignetheit bestehen (§ 2 VIII StVG). Sind Sie als Jugendlicher auffällig geworden, könnte der Führerschein Utopie bleiben.
  • Ihre Geeignetheit ist nicht nur bei alkoholbedingten Auffälligkeiten zweifelhaft. Das Risiko besteht auch, wenn Sie in anderer Weise in Erscheinung getreten sind. Beispiel: Sie haben wiederholt Gullydeckel ausgehoben. Dann haben Sie offenbart, dass Sie Ihre Verantwortung als Verkehrsteilnehmer nicht ernst nehmen.

Sie sollten sich also auch als Fußgänger Ihrer Verantwortung für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewusst sein. Wenn Sie volltrunken durch die Straßen wandern, riskieren Sie, unbeteiligte Dritte in einen Unfall hineinzuziehen. Sie gefährden zudem sich selbst. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie dann auch noch mit dem Auto unterwegs sind.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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