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Kaufvertrag für Anhänger - die ADAC-Vorlage nutzen Sie so

Anhänger vor dem Kauf genauestens prüfen
Anhänger vor dem Kauf genauestens prüfen
Beim ADAC erhalten Sie nicht nur einen Musterkaufvertrag für Fahrzeuge, sondern auch für Wohnanhänger. Um diese Vorlage zu nutzen, sollten Sie unbedingt die Hinweise hierzu beachten.

Wenn Sie einen gebrauchten Wohnanhänger erwerben möchten, gehört dazu natürlich auch ein Kaufvertrag. Der ADAC bietet Ihnen kostenlos einen Mustervertrag an, welchen Sie direkt am PC ausfüllen können. Sie können diesen aber auch zuvor ausdrucken und per Hand ausfüllen.

Wichtige Angaben im Kaufvertrag

  • Neben den persönlichen Daten des Käufers und Verkäufers werden für einen Wohnanhänger, ähnlich wie bei einem Auto auch, besondere Angaben benötigt. Achten Sie unbedingt darauf, dass bei der Eintragung der Daten im Kaufvertrag des ADAC die Originalbelege vorhanden sind.
  • Da bei einem Privatkauf ein sogenannter "Sachmängelausschluss" vereinbart wird, sollten Sie zuvor den Anhänger genau prüfen und eventuelle Schäden im Kaufvertrag notieren.
  • Zudem müssen die Angaben für die Zulassungsstelle und die Versicherung ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieses muss der Verkäufer an die jeweiligen Stellen schicken, damit Sie den Anhänger ohne Probleme zulassen und versichern können.

ADAC-Kaufvertrag ausfüllen

  1. Die PDF-Datei des Kaufvertrages für Wohnanhänger bekommen Sie auf der Webseite des ADAC. Das Formular kann direkt ausgefüllt und gespeichert werden. Aber auch ein Ausdruck ist möglich, sodass die Eintragungen später vorgenommen werden können.
  2. Füllen Sie unbedingt alle Felder aus. Kann der Verkäufer keine Angaben, zum Beispiel über Unfallschäden, machen, so vermerken Sie dies gesondert. Sollten Sie den Anhänger verkaufen und einen Schaden nicht ausschließen können, geben Sie keinesfalls "Keine Schäden" an. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Unfallschaden vorliegt, könnten Sie in Haftung genommen werden.
  3. Das Feld für die Empfangsbestätigungen sollte erst ausgefüllt werden, wenn wirklich alle Unterlagen vorhanden sind. Vergessen Sie nicht, dass beide, sowohl Käufer als auch Verkäufer den Vertrag unterschreiben müssen.
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