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Kaufvertrag für ein Pferd erstellen - darauf sollten Sie achten

Beim Pferdeverkauf auf den Kaufvertrag achten.
Beim Pferdeverkauf auf den Kaufvertrag achten.
Wenn Sie ein Pferd verkaufen möchten, müssen Sie, wie bei jedem Verkauf, einiges beachten. Sie sollten auf jeden Fall einen Kaufvertrag aufsetzen, um dies zu dokumentieren. Weiterhin dürfen einige Dinge im Kaufvertrag nicht fehlen. Welche dies sind, erfahren Sie in der Anleitung.

Einen Kaufvertrag abschließen

  • Als Privatperson sollten Sie immer bei einem Verkauf auch einen Kaufvertrag aufsetzen. Dies dient Beweiszwecken für eventuelle spätere Streitigkeiten. So sollten Sie auch einen Kaufvertrag beim Verkauf eines Pferdes aufsetzen. Es gibt vorgefertigte Kaufverträge meist immer im Internet.
  • Sie können aber auch selber einen Kaufvertrag entwerfen. Dabei sollten Sie auf einige Dinge achten, die unbedingt in den Kaufvertrag gehören. Einen Musterkaufvertrag finden Sie zum Beispiel auf der hier angegebenen Seite.

Das ist bei einem Kaufvertrag für ein Pferd zu beachten

  • Dabei sollte der Name des Pferdes sowie die Lebensnummer angegeben werden. Weiterhin sollte in die Zuchtbescheinigung bzw. den Pferdepass Einsicht genommen werden.
  • Nicht zu vergessen ist auch die Beschaffenheit des Pferdes. Dazu zählen das Alter, Geschlecht, Farbe, Abzeichen und die Abstammung.
  • Als nächsten Punkt müssen natürlich die ärztlichen Untersuchungen des Pferdes angegeben werden. Wann war die letzte Untersuchung, was wurde dort gemacht, wer ist der Tierarzt? Hierbei ist zu beachten, dass Sie alles wahrheitsgemäß angeben müssen.
  • Weiterhin können Sie eine Haftung für bestimmte Merkmale ausschließen. Hier z. B., wenn sich das Pferd schwer verladen lässt, etc. Sie sollten auch unbedingt den Punkt in den Kaufvertrag mit aufnehmen, dass das Pferd verkauft wird, "wie gesehen und geritten", um eine Haftung Ihrerseits auszuschließen. Denn dies ist im Privatkauf bzw. Verkauf möglich.
  • Auch gehört in den Kaufvertrag natürlich der Kaufpreis für das Pferd. Zudem können Sie noch, sollten Sie sich dazu bereit erklärt haben, noch eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, dies ebenfalls mit in den Kaufvertrag mit aufnehmen.
  • Weiterhin ist es wichtig, eine Garantie auszuschließen. Halten Sie ebenfalls fest, dass alle Änderungen der Schriftform bedürfen und mündliche Nebenabreden nichtig sind. Zum Schluss gehört natürlich die Salvatorische Klausel in den Kaufvertrag.
  • Dies hat folgenden Hintergrund: Wenn eine Bestimmung nichtig ist, wird der übrige Vertrag nicht davon berührt. Ist diese Klausel nicht enthalten, ist der Kaufvertrag bei einer ungültigen Klausel nichtig. Formulieren Sie also: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Kaufvertrages nichtig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
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